Ein Erfolgsmodell

Das Vertragsnaturschutzprogramm im Landkreis

Streuobstwiesen sind einer der artenreichsten Lebensräume unserer Kulturlandschaft. Foto: Alena Vogt/LRA

Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm Offenland (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten, entwickelt und verbessert. Landwirte erhalten dafür ein Entgelt für den Aufwand und den entgangenen Ertrag. Die Maßnahmen werden in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen. Das VNP ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Außerdem sollen die Ziele des Volksbegehrens für Artenvielfalt umgesetzt werden.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist das VNP seit 40 Jahren ein Erfolgsmodell: Die teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte sind starke Kooperationspartner, die eine besonders vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglichen. Etwa 300.000 Euro Fördermittel gibt der Freistaat Bayern mit Unterstützung der Europäischen Union im Jahr 2024 allein im Landkreis frei. Die Fördermittel von fast 2,5 Mio. Euro verteilen sich hier insgesamt auf etwa 5.000 ha Fläche.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf ökologisch wertvollem Grünland: Etwa 3.600 ha Wiesen befinden sich derzeit im Programm. Der Rest verteilt sich auf Weiden (ca. 1.200 ha), Äcker (ca. 160 ha) und Teiche (ca. 15 ha).

Auch Streuobst hat im VNP eine Bedeutung: Rund 6.000 Obstbäume befinden sich derzeit in der Förderung. Damit wird der Erhalt des Lebensraum Streuobstwiese vorangetrieben. Streuobstwiesen sind einer der artenreichsten Lebensräume unserer Kulturlandschaft und die alten Bäume beherbergen viele Tierarten wie Fledermaus, Specht oder Steinkauz. Daher ist die Förderung des Erhalts hier besonders wichtig.

Landwirtinnen und Landwirte können jährlich im Antragszeitraum (etwa Januar bis Februar) beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Förderantrag stellen. Vorab ist ein Beratungsgespräch an der Unteren Naturschutzbehörde notwendig, bei dem die geeigneten Maßnahmen erörtert und festgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.stmuv.bayern.de/vnp.htm. Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite der Unteren Naturschutzbehörde www.landkreis-wug.de/umwelt/naturschutz/.

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