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Tolles Programm

623 Jahre Gunzenhäuser Kerwa

Mit einem abwechslungsreichen Festprogramm geht die traditionelle Gunzenhäuser Kerwa in Ihr bereits 623stes Jahr. Verpassen Sie keinesfalls die Angebote auf dem Festplatz. Die beiden Festwirte Gruber und Papert locken mit einladender Atmosphäre und werden dafür sorgen, dass im Kerwazeitraum 7. bis 15. September 2024 für Speis und Trank bei zünftiger Musik ausreichend gesorgt ist. Die Jüngeren genießen das Spaßprogramm und nutzen Fahrgeschäfte, Schaustellerbuden und Kirchweihflair.
Ein paar Highlights aus dem Festprogramm: Am Sonntag, 8. September 2024, wird auf dem Gunzenhäuser Marktplatz ab 14 Uhr gemeinsam mit der Schäfertanzgruppe gefeiert. Am Montag, 9. September 2024, zieht ab 14 Uhr der Kerwawurm durch die Straßen. Das Motto des 110.Kirchweih-Umzugs: „Simon Marius – Aufbruch zu den Sternen“. Den Abschluss der diesjährigen Kerwa begehen wir schließlich am Sonntag, 15. September 2024, um 21.30 Uhr mit einem großen Brillant-Höhenfeuerwerk. Sie sollten sich dies und noch viel mehr nicht entgehen lassen. Nähere Informationen und das ganze Festprogramm erhalten Sie auf www.kerwa-gunzenhausen.de.
Für Fragen zur 623. Gunzenhäuser Kerwa stehen wir Ihnen unter Tel. 09831/508 300 oder per E-Mail an kerwa@gunzenhausen.de gerne zur Verfügung. Foto: Manuel Grosser/Stadt Gunzenhausen

Programm für Kleinprojekte

Beliebtes Regionalbudget auch für 2025

Die Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Fränkisches Seenland-Hahnenkamm beteiligt sich erneut an dem vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgelegten und vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken angebotenen Programm „Regionalbudget für Kleinprojekte“ Der Region mit den Kommunen Muhr am See, Gunzenhausen, Haundorf, Pfofeld, Theilenhofen, Absberg, Gnotzheim, Heidenheim, Polsingen, Westheim sowie Auhausen aus dem Landkreis Donau-Ries steht vorbehaltlich der Genehmigung für das Jahr 2025 erneut ein Programm mit dem Umfang von 100.000 EUR zur Verfügung.

Bürgermeister Karl-Heinz Fitz (Stadt Gunzenhausen) sieht als Vorsitzender der Kommunalen Arbeitsgemein-schaft in diesem Förderangebot eine gute Chance, um eine Vielzahl kleinerer Projekte aufzugreifen und umsetzen zu können, die über andere Förderprogramme meist keine oder kaum eine so attraktive Unterstützung erfahren könnten. Diese Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro setzen sich zu 90 Prozent aus dem Haushalt des Freistaats Bayern und jeweils zu 10 Prozent aus den Haushalten der beteiligten Kommunen der ILE-Regionen zusammen.
Gefördert werden jeweils Kleinprojekte, deren Gesamtinvestitionskosten netto 20.000 EUR nicht überschreiten. Und für diese Kosten kann eine Zuwendung pro Einzelprojekt bis zu max. 80 Prozent, jedoch höchstens 10.000 Euro netto beantragt werden.
Für die Entscheidung über die Auswahl der Projekte wurde eine Projekt-Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sich Vertreter oder Vertreterinnen öffentlicher Einrichtungen, von Vereinen oder Zweck-verbänden, Unternehmen oder auch fachlich ausgewiesene Einzelpersonen befinden.

Bis zum 18.Oktober 2024 können entsprechende Anträge bei der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (91710 Gunzenhausen, Frankenmutherstr. 2) eingereicht werden.

Gefördert werden können nur Kleinprojekte, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes dienen. Dies sind u.a.:

  • Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung ländlich angepasster Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung ländlicher Bevölkerung

Die Projektträger für die bewilligten Projekte werden im Dezember 2024 informiert und erhalten dann die für die Durchführung erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen Anfang Januar 2025. Diese bewilligten Projekte müssen dann bis zum 20. September 2025 komplett umgesetzt sein und zu diesem Zeitpunkt muss die Abrechnung zur Fördermittelauszahlung vorliegen. Bis dahin sind diese Projekte von den Maßnahmenträgern allerdings vorzufinanzieren.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Vereine oder auch Unternehmen.
Die Antragsformulare sind über die Kommunen zu beziehen oder unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) direkt herunterzuladen. Sie können aber auch über die ILE-Umsetzungsbegleitung digital bezogen werden (dieter.popp@futour.com).
Die ILE-Region Fränkisches Seenland ist guter Hoffnung, dass auch mit dieser Ausschreibung wieder eine Reihe kreativer Projektideen eingereicht werden, die den Strauß der seit dem Jahre 2000 bereits bewilligten rund 60 Maßnahmen abrunden. Mit diesen Projekten sind seit diesem Zeitraum knapp eine halbe Million Euro in die weitere Entwicklung der Region geflossen.