Stadtmarketing informiert über Hilfen für Unternehmen
Der
Stadtmarketing Gunzenhausen e.V. holt täglich aktuelle Informationen
für Unternehmen ein und gibt diese gebündelt weiter. Nachfolgend die
aktuellen Informationen:
Die lokale Online-Plattform
www.ingunzenhausen.de war bereits vor der Krise gemeinsam mit dem zugehörigen Facebook-Auftritt
www.facebook.com/stadtmarketinggunzenhausen
eine beliebte Plattform. Aktuell vervielfachen sich die Zugriffszahlen
aufgrund des großen Informationsbedarfs der Bürgerinnen und Bürger
ständig. Alleine
in der letzten Woche haben mehr als 17.000 Nutzer auf
www.ingunzenhausen.de zugegriffen. Unternehmen, die bisher noch
nicht dabei sind, sollten die Möglichkeit – gerade in Zeiten von Corona –
nutzen, um sich und Ihr Unternehmen weiter sichtbar zu machen. Die
Anmeldung ist einfach: Sie geben unter Emailinfo@ingunzenhausen.de
oder Tel. 09831/508-308 Bescheid, ob Ihr Geschäft oder Restaurant
geöffnet oder geschlossen ist, ob und wie Sie weiterhin erreichbar sind
(Homepage, Telefon, E-Mail, Social Media) und ob Sie Ersatzangebote
haben (Lieferung, kontaktlose Übergabe etc).
Die
Gunzenhäuser Agentur Online Marketing², die auch Mitglied im
Stadtmarketing Gunzenhausen e.V. ist, hat eine Plattform für Lieferungen
ins Leben gerufen,
auf der Einzelhändler ihre Produkte anbieten können. Die Anmeldung bei
www.liefertjetzt.de ist kostenlos und jederzeit kündbar; es fallen
erst Kosten an, wenn etwas verkauft wird – es wird eine Provision von 6%
erhoben. Anfragen über
info@liefertjetzt.de oder Tel. 09831/6472291.
Gemeinsam
sichtbar und trotz Ladenschließung weiterhin verkaufen – dieses Ziel
verfolgt auch der Online-Marktplatz des Landkreises
www.in-altmuehlfranken.de.
Wer sich auf dieser Plattform anmeldet, muss die ersten drei Monate
keine Grundgebühr bezahlen. Zu bezahlen ist nur den Umsatzanteil von 8%.
Der Vertrag ist über 24 Monate bindend. Weitere
Informationen dazu sind an haderlein@cima.de oder Telefon 0176/820271717 zu richten.
Google
My Business ist ein wichtiger Schritt, um über die allseits beliebte
Google-Suche besser sichtbar zu werden. Bei Interesse stellt
Stadtmarketing Gunzenhausen
eine Anleitung zur Verfügung, die sowohl aufzeigt, was Unternehmen ohne
bisherigen Google My Business Eintrag tun können, wie auch Unternehmen,
die ihren Eintrag auf die aktuelle Corona-Krise anpassen möchten
Die
örtlichen Zeitungen wie Altmühlbote, Frankenbote oder Wochenzeitung
bieten jetzt Sonderangebote an: Der Altmühlbote bietet Mitgliedern des
Stadtmarketing
Gunzenhausen e.V., die von den staatlich angeordneten Schließungen
betroffen sind, Werbung zum halben Preis an. Anfragen können an
ab-medienberater@pressenetz.de gerichtet werden.
Auch
der Frankenbote bietet für die Maiausgabe 2020 allen Mitgliedern des
Stadtmarketingvereins 50% Sondernachlass. Die Verteilung dieser Ausgabe
ist für
Samstag, 9. Mai vorgesehen. Redaktionsschluss ist Mittwoch, 22. April
2020. Weitere Informationen sind unter Tel. 09831/3272 oder
info@frankenbote.de erhältlich.
Nach
der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein
Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die
Verzahnung der beiden
Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten
Betriebsgrößen. Wer von den höheren Konditionen des Bundes- und
Landesprogramms profitieren möchte, stellt einen neuen elektronischen
Antrag. Informationen dazu gibt es unter:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Den
Unternehmen wird geraten, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu
nutzen, um ihre Online-Sichtbarkeit und Handlungsfähigkeit gemeinsam in
einem
starken Netzwerk zu verbessern.
Weitere Infos sind unter:
https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/hinweis-zu-automatischen-abbuchungen/ zu finden.
Laut
Handelsverband Bayern e.V. ruhen alle Verträge bei der GEMA für
Unternehmen, die aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie
schließen müssen für den angeordneten Zeitraum. Diese Maßnahme gilt
rückwirkend ab dem 16. März 2020 bis auf Weiteres.
Unternehmen müssen aktuell dazu nichts veranlassen, da die GEMA für den
Ausfallzeitraum keine Vergütung berechnet. Nach Abschluss der
behördlichen Betriebsschließungen wird den betreffenden Unternehmen für
den Ausfallzeitraum unaufgefordert eine Gutschrift
erteilt.“
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