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Waldbad bleibt geschlossen

Fitz: Aufwendungen sind unverhältnismäßig und zu hoch

In den letzten Tagen wurden die Geschäftsführer der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH, der Bäderleiter sowie ich als Vorsitzender des Aufsichtsrats in vielen, oft bösen und teils beleidigenden Schreiben aufgefordert, das Waldbad am Limes in Gunzenhausen im Sommer zu öffnen.

Dies veranlasst mich zu einigen Klarstellungen.

Ich selbst bin leidenschaftlicher Schwimmer. Da ich konsequent während der Hallenbadsaison mindestens zweimal wöchentlich und während der Freibadsaison nahezu täglich ab sieben Uhr meine Bahnen ziehe, vermisse auch ich während der Pandemie diese Möglichkeit zur sportlichen Betätigung.

Auch deshalb habe ich u.a. in der Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH Anfang vergangener Woche die Thematik angesprochen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, die gesetzlich angeordnete Schließung der Freibäder betreffend. Erst in der Kabinettsitzung am 26. Mai 2020 hat Ministerpräsident Söder verkündet, dass Freibäder ab dem 8. Juni 2020 wieder öffnen dürfen.

Die zur Umsetzung erforderliche Änderung der 4. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus. Gleiches gilt für das Rahmenhygienekonzept Sport, welches das Staatsministerium des Innern angekündigt hat.

Dies wird voraussichtlich folgende Eckpunkte haben:

  • Begrenzung der Gästezahl, z.B. durch Kontingentierung der Tickets.
    Das bedeutet für den Schwimmbereich unseres Bades auf max. 96 Personen und für das Spiel- und Spaßbecken auf max. 43 Personen.

  • Anmerkung: Die Bäder in München haben angekündigt, dass Tickets 3-4 Tage vorher ausschließlich über ein digitales Reservierungssystem erworben werden können. Auch für das Bad in Pleinfeld ist eine Bestellung von Eintrittskarten über das Internet vorgesehen. Saisonkarten gibt es nicht.

  • Zutritt für Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.

  • Nutzung des Nassbereichs (Duschbereich) ist ausgeschlossen.

  • Nutzung von Umkleidekabinen (Umkleidebereich) ist ausgeschlossen.

  • Begrenzung der Personenzahl im Toilettenbereich verbunden mit Abstandsmarkierungen, gegebenenfalls Einbahnstraßenprinzip und Bereitstellung von Seife und Einmalhandtüchern.

  • Betreten des Sprungturms nur durch eine Person (mit Sperrung der Attraktion bei Nicht-Einhalten des Mindestabstandes).

  • Verstärkter Personaleinsatz vor und im Bad. Gegebenenfalls Anpassung der Arbeitszeiten und Pausen um den direkten Kontakt der Mitarbeiter auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem zwei Teams bilden, um im Infektionsfalle den Betrieb sicherstellen zu können.

  • Ausreichend Personal u.a. im Schwimmbereich, um auf Abstandsregeln hinzuweisen. Gegebenenfalls Bahntrennung z.B. durch Schwimmbadleinen.

  • Einhaltung des Mindestabstandes im Nichtschwimmer- und Kinderbereich.

Auf eine weitere Aufzählung der Vorgaben wird hier verzichtet.

Das Waldbad am Limes wurde im Jahr 2019 von 57.050 Gästen besucht. Das Defizit betrug ca. 300.000 €.

Sollte man sich für eine Betriebsaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt entscheiden, würden unter Zugrundelegung der Besucherzahlen des Vorjahres für Betriebs- und Instandsetzungskosten, Personalkosten, Kosten für gesteigerten Hygiene- und Personalaufwand ca. 682.800 € anfallen.

Dem stünden bei Beibehaltung der Besuchspreise von durchschnittlich 2,90 € Einnahmen von 100.500 € gegenüber. Dies ergäbe ein Defizit von ca. 582.850 €.

Aufgrund der Begrenzung der Gästezahlen (Kontingentierung der Tickets) und der Erwartung, dass aufgrund der Pandemie einige potentielle Besucher das Bad nicht aufsuchen werden, stünden für dieses „Drittel Szenario“ Ausgaben von 682.900 € Einnahmen von 33.400 € gegenüber. Dies ergäbe ein Defizit von ca. 649.500 €

Damit müsste jeder Besuch eines Badegastes in der optimistischen Variante mit 16,89 € und in der Variante „Drittes Szenario“ mit 56,48 € bezuschusst werden. Diese Ausgaben müssten letztlich aus Mitteln des städtischen Haushalts aufgebracht und ggf. über Darlehen finanziert werden.

Wie oben dargelegt, ist die Zahl der Besucher, die zeitgleich das Bad nutzen können durch gesetzliche Vorgaben auf 139 beschränkt. Bei Anwendung des „Drei-Schicht-Betriebs“ analog der Handhabung in Pleinfeld, könnten demnach maximal 417 Badegäste pro Tag das Bad nutzen.

Bislang waren an schönen Sommertagen 700 bis 2.200 Besucher zeitgleich im Freibad. All diese Umstände sprechen dafür, dass unter den geltenden gesetzlichen Vorgaben ein vertretbarer Betrieb des Waldbades am Limes in der Sommersaison 2020 nicht möglich ist.

Dies veranlasst mich zu einigen Klarstellungen.

Ich selbst bin leidenschaftlicher Schwimmer. Da ich konsequent während der Hallenbadsaison mindestens zweimal wöchentlich und während der Freibadsaison nahezu täglich ab sieben Uhr meine Bahnen ziehe, vermisse auch ich während der Pandemie diese Möglichkeit zur sportlichen Betätigung.

Auch deshalb habe ich u.a. in der Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH Anfang vergangener Woche die Thematik angesprochen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, die gesetzlich angeordnete Schließung der Freibäder betreffend. Erst in der Kabinettsitzung am 26. Mai 2020 hat Ministerpräsident Söder verkündet, dass Freibäder ab dem 8. Juni 2020 wieder öffnen dürfen.

Die zur Umsetzung erforderliche Änderung der 4. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus. Gleiches gilt für das Rahmenhygienekonzept Sport, welches das Staatsministerium des Innern angekündigt hat.

Dies wird voraussichtlich folgende Eckpunkte haben:

  • Begrenzung der Gästezahl, z.B. durch Kontingentierung der Tickets.
    Das bedeutet für den Schwimmbereich unseres Bades auf max. 96 Personen und für das Spiel- und Spaßbecken auf max. 43 Personen.

  • Anmerkung: Die Bäder in München haben angekündigt, dass Tickets 3-4 Tage vorher ausschließlich über ein digitales Reservierungssystem erworben werden können. Auch für das Bad in Pleinfeld ist eine Bestellung von Eintrittskarten über das Internet vorgesehen. Saisonkarten gibt es nicht.

  • Zutritt für Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.

  • Nutzung des Nassbereichs (Duschbereich) ist ausgeschlossen.

  • Nutzung von Umkleidekabinen (Umkleidebereich) ist ausgeschlossen.

  • Begrenzung der Personenzahl im Toilettenbereich verbunden mit Abstandsmarkierungen, gegebenenfalls Einbahnstraßenprinzip und Bereitstellung von Seife und Einmalhandtüchern.

  • Betreten des Sprungturms nur durch eine Person (mit Sperrung der Attraktion bei Nicht-Einhalten des Mindestabstandes).

  • Verstärkter Personaleinsatz vor und im Bad. Gegebenenfalls Anpassung der Arbeitszeiten und Pausen um den direkten Kontakt der Mitarbeiter auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem zwei Teams bilden, um im Infektionsfalle den Betrieb sicherstellen zu können.

  • Ausreichend Personal u.a. im Schwimmbereich, um auf Abstandsregeln hinzuweisen. Gegebenenfalls Bahntrennung z.B. durch Schwimmbadleinen.

  • Einhaltung des Mindestabstandes im Nichtschwimmer- und Kinderbereich.

Auf eine weitere Aufzählung der Vorgaben wird hier verzichtet.

Das Waldbad am Limes wurde im Jahr 2019 von 57.050 Gästen besucht. Das Defizit betrug ca. 300.000 €.

Sollte man sich für eine Betriebsaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt entscheiden, würden unter Zugrundelegung der Besucherzahlen des Vorjahres für Betriebs- und Instandsetzungskosten, Personalkosten, Kosten für gesteigerten Hygiene- und Personalaufwand ca. 682.800 € anfallen.

Dem stünden bei Beibehaltung der Besuchspreise von durchschnittlich 2,90 € Einnahmen von 100.500 € gegenüber. Dies ergäbe ein Defizit von ca. 582.850 €.

Aufgrund der Begrenzung der Gästezahlen (Kontingentierung der Tickets) und der Erwartung, dass aufgrund der Pandemie einige potentielle Besucher das Bad nicht aufsuchen werden, stünden für dieses „Drittel Szenario“ Ausgaben von 682.900 € Einnahmen von 33.400 € gegenüber. Dies ergäbe ein Defizit von ca. 649.500 €

Damit müsste jeder Besuch eines Badegastes in der optimistischen Variante mit 16,89 € und in der Variante „Drittes Szenario“ mit 56,48 € bezuschusst werden. Diese Ausgaben müssten letztlich aus Mitteln des städtischen Haushalts aufgebracht und ggf. über Darlehen finanziert werden.

Wie oben dargelegt, ist die Zahl der Besucher, die zeitgleich das Bad nutzen können durch gesetzliche Vorgaben auf 139 beschränkt. Bei Anwendung des „Drei-Schicht-Betriebs“ analog der Handhabung in Pleinfeld, könnten demnach maximal 417 Badegäste pro Tag das Bad nutzen.

Bislang waren an schönen Sommertagen 700 bis 2.200 Besucher zeitgleich im Freibad. All diese Umstände sprechen dafür, dass unter den geltenden gesetzlichen Vorgaben ein vertretbarer Betrieb des Waldbades am Limes in der Sommersaison 2020 nicht möglich ist.

KARL-HEINZ FITZ, Bürgermeister

Entwurfsplan ist fertig

Landesamt für Schule in Gunzenhausen

Eine dominante Position: das neue Landesamt für Schule. Realisiert wird der Plan des Stuttgarten Architekten Steimle. Foto: Bauamt Ansbach

Der Entwurf des Büros Steimle Architekten GmbH Architekten für den Neubau für das Landesamt für Schule und das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Gunzenhausen hat das Preisgericht unter Vorsitz von Peter Brückner überzeugt. Die Jury zeichnete die Arbeit zum Abschluss eines einphasigen Planungswettbewerbs mit demPreis aus. Die Jurysitzung fand unter strengen Auflagen angesichts der aktuellen Situation statt.
Nach zweitägiger Preisgerichtssitzung äußerten sich Staatsministerin Kerstin Schreyer, MdL und Staatsminister Michael Piazolo, MdL sowie der Bürgermeister der Stadt Gunzenhausen Karl-Heinz Fitz erfreut über die Entscheidung.

An der Ecke Bahnhofstraße/Nürnberger Straße entsteht das neue Landesamt.


Bauministerin Kerstin Schreyer, MdL: „Ich freue mich, dass mit der Wettbewerbsentscheidung ein wichtiger Baustein für das Bauvorhaben in Gunzenhausen vollzogen ist. Den Architekten ist es gelungen, mit einem differenzierten Baukörper auf die städtebauliche Situation zu reagieren. Ich begrüße sehr, dass sich das Preisgericht einschließlich Nutzer und Stadt für diese anspruchsvolle Wettbewerbsaufgabe einver-nehmlich auf eine Lösung geeinigt haben.“
Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo: „Mit dem vorliegenden Siegerentwurf wird das im Rahmen der Heimatstrategie neu gegründete Landesamt für Schule und das Prüfungsamt als Repräsentanz des Kultus-ministeriums auch eine bauliche Heimat in Gunzenhausen bekommen. Dabei freut es mich ganz besonders, dass es im ausgewählten Konzept gelingt, beiden Behörden – vereint in einem Gebäude – ein jeweils eigenständiges architektonisches Gesicht zu verleihen. Dabei entsteht auf höchst ästhetische sowie funktionale Weise Raum für die Gestaltung der bayerischen Schullandschaft. Zugleich konnten die wesentlichen Faktoren der Effizienz und Wirtschaftlichkeit bestmöglich berücksichtigt und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine hohe Raumqualität gewonnen werden.“
Bürgermeister Karl-Heinz Fitz: „Mit der Sitzung und Entscheidung des Preisgerichts wurde nun ein weiterer wichtiger Schritt unternommen. Der Bürgermeister ist davon überzeugt, dass das Landesamt für Schule und das Prüfungsamt mit der Umsetzung des Projekts hervorragende räumliche Bedingungen zur Bewältigung ihrer Aufgaben erhält. Darüber hinaus entsteht in der Stadt Gunzenhausen auf dem ehemaligen Silo-Areal ein beachtlicher Neubau, der sich städtebaulich exzellent einfügt. Damit wird auch dokumentiert, dass die Behördenverlagerung in Bayern nicht nur den ländlichen Raum stärkt, sondern auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezeichnete Rahmenbedingungen schafft.“
Im Jahr 2015 beschloss die Bayerische Staatsregierung im Zuge von Behördenverlagerungen zur Stärkung des ländlichen Raums die Gründung eines Landesamts für Schule, das ab 2016 in Gunzenhausen einge-richtet wurde und Anfang 2017 seinen Betrieb aufnahm.
Gegenstand des Realisierungswettbewerbes war der Entwurf eines neuen Verwaltungsgebäudes, mit einer Nutzungsfläche von 3.400 qm auf dem ehemaligen „Silogelände“ in der Innenstadt von Gunzenhausen. Das Grundstück für die neue Behörde erwarb der Freistaat Bayern im Jahre 2018 von der Stadt Gunzenhausen.
Die Aufgabe stellte hohe planerische Anforderungen an die Wettbewerbsteilnehmer. Vor allem galt es die gewünschte Anzahl an Bürofläche für ein funktionales und wirtschaftliches Verwaltungsgebäude zu entwickeln und eine überzeugende Antwort auf die markante städtebauliche Situation zu finden.
Der Wettbewerb war vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach am 28. August 2019 europaweit ausgelobt worden. Der Auslober hat vorab 5 Teilnehmer gesetzt, 20 weitere Teilnehmer wurden über ein Bewerbungsverfahren ausgewählt. An diesem haben sich Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten beteiligt. Zur Begutachtung durch das Preisgericht wurden insgesamt 22 Wettbewerbsbeiträge eingereicht.
Nach Beauftragung der Architekten und weiterer Fachplaner sollen Mitte des Jahres 2020 die nächsten Planungsschritte beginnen. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird rund zwei Jahre beanspruchen. Vorbehaltlich der anschließend erforderlichen haushalts- und bauplanungsrechtlichen Genehmigungen kann danach die Baudurchführung erfolgen.
Unterstützt wurde das Preisgericht von Sachverständigen aus den Bereichen Brandschutz, Wirtschaftlichkeit und Konstruktion und Energie und Klima, sowie von Vertretern des Staatlichen Bauamts Ansbach.

Preise und Anerkennungen:

Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart

Preis: Hascher Jehle Design GmbH, Berlin

Preis: Bär, Stadelmann, Stöcker, Architekten + stadtplaner Part GmbH, Nürnberg

Preis: Diezinger Architekten GmbH,Eichstätt
Anerkennungen: Harter + Kanzler & Partner, Architekten PART GmbB, Freiburg
DREI ARCHITEKTEN Haffner Konsek Streule Vogel Partnerschaft mbB, Stuttgart
CODE UNIQUE Architekten GmbH, Dresden
AV1 Architekten GmbH, Kaiserslautern


Auszug aus dem Preisgerichtsprotokoll zum 1. Preis:
Mit zwei gegeneinander versetzten und ineinander verschränkten, nahezu quadratischen Baukörpern gelingt es dieser Arbeit mit einfachsten Mitteln, den komplexen städtebaulichen und funktionalen Anforderungen gerecht zu werden. Über den Versatz werden zwei gut proportionierte Freibereiche definiert: der Stadt zugewandt entsteht ein großzügiger Vorplatz mit dem an dieser Stelle auch richtigliegendem Zugang. Der rückwärtige Versatz ist begrünt, gut geeignet für einen Aufenthalt zwischendurch und angebunden an eine mögliche Durchwegung hin zum Bahnhof. Der etwas höhere Baukörper besetzt die Ecksituation markant, aber ohne jegliche auftrumpfende Geste. Mit dem rückwärtigen, kleineren Baukörper gelingt der Übergang zur kleinteiligen Bebauung entlang der Bahnhofstraße.
Mit der gleichen Präzision und Selbstverständlichkeit, mit der diese Arbeit auf die außenräumlichen Anforderungen reagiert, werden auch für die innere Organisation klare Antworten gegeben.
Selbstverständlich stehen die beiden Baukörper für die beiden Funktionsbereiche Landesamt für Schule und Prüfungsamt. Beide sind um einen sehr ansprechenden, qualitätsvollen Innenhof gruppiert.
Lageplan, 1. Preis (Grafik: Steimle Architekten GmbH)

Eine Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse wird voraussichtlich im Juni in der Stadthalle stattfinden. Konkrete Informationen werden noch bekanntgegeben. Eine zusammenfassende Dokumentation wird Anfang Juni auf der Webseite des Staatlichen Bauamts Ansbach (www.stbaan.bayern.de) abrufbar sein.

Umweltpreis für 2020

Ideen noch bis Ende Mai einreichen

Bis 31. Mai 2020 können die Projektunterlagen für den Umweltpreis des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen noch eingereicht werden. Die Gewinner erhalten ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro.

Für den Umweltpreis können sich Kindergärten, Schulklassen, Jugendgruppen und Einzelpersonen unter 21 Jahren, die nachhaltige oder umweltfreundliche Projekte entwickelt haben, bewerben. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt, wichtig ist nur, dass das Umweltbewusstsein und die Möglichkeiten der Eigeninitiative bei Kindern und Jugendlichen gefördert werden. In den vergangenen Jahren wurden zum Beispiel Schulklassen für das Anlegen einer Streuobstwiese oder Wildblumenwiese mit dem Umweltpreis ausgezeichnet.

Die Bewerbungsunterlagen mit der Dokumentation des Projektes sind im Umweltamt des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen per Email an umweltamt.lra@landkreis-wug.de oder per Post an Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg, einzureichen. Die Gewinner werden im Juli 2020 bekannt gegeben. Mehr Informationen zum Umweltpreis gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.altmuehlfranken.de/umweltpreis

Es geht aufwärts!

Außengastronomie wieder geöffnet

Unser Bild: von links: Gerhard Müller, Adlerbräu, Jeanette Holzschuh, Stadtmarketing Gunzenhausen e.V., Günter Neubauer, Bistro Adebar, Andreas Zuber, Wirtschaftsförderung, Florian und Teuta Blakaj, Bärlin und Amadeo Saltelli, Eiscafé Paradiso.

Nach dem totalen Shut-Down und dem damit verbundenen fast vollständigen Herunterfahren des öffentlichen Lebens kehrt jetzt langsam das normale Leben wieder in unsere Stadt zurück. Am Montag, 18. Mai durften nach allen Geschäften jetzt Lokale und Restaurants mit Außenbestuhlung im Außenbereich wieder öffnen.

Die Gastronomen in und um Gunzenhausen sind froh, dass es endlich wieder losgeht. Zusammen mit Stadtmarketing, Citymanagement und Wirtschaftsförderung machen auch sie – wie die Gechäfte in den letzten Wochen – mit den roten Luftballons mit der Aufschrift „gemeinsam stark“ in den Eingangsbereichen kenntlich, dass sie wieder geöffnet haben.

Die Wirte und Gäste müssen jedoch strenge Auflagen befolgen um den bisherigen Erfolg beim Kampf gegen Corona nicht zu gefährden: 

  • Die Außenbereiche dürfen nur bis 20 Uhr geöffnet sein
  • Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern zwischen Gästen, Servicepersonal und im betrieblichen Ablauf
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Servicepersonal im Gastraum, für Gäste, wenn sie sich nicht am Tisch befinden
  • Reservierungspflicht besteht nicht. Jede Gästegruppe muss Namen und Kontaktdaten hinterlassen, dass im Falle einer Infektion die Rückverfolgbarkeit möglich ist.
  • Die Anzahl der Personen an einem Tisch ist nicht begrenzt. allerdings dürfen sich nur Personen aus maximal zwei Haushalten dort aufhalten. Ein Mindestabstand an einem Tisch muss nicht eingehalten werden. Gäste müssen vom Personal platziert werden. Dafür sollten im Eingangsbereich Wartemöglichkeiten mit genügend Abstand vorgesehen werden.

Der Dank der Wirte an die Kunden gilt all jenen, die die Gastronomie in der Zeit der Schließung mit dem Erwerb von Gutscheinen und der Nutzung des Essensangebotes zum Abholen unterstützt haben.

Ingeborg Herrmann

Ersatz für Mühlentag

Neues Mühlrad in der Mühle aus Unterschlauersbach

Die prächtige Getreidemühle aus Unterschlauersbach im Fränkischen Freilandmuseum, Foto Ute Rauschenbach

Zum Deutschen Mühlentag am Pfingstmontag, den 1. Juni, lädt das Frän-kisch Freilandmuseum zum Besuch ein. Auch wenn die Mühlen aus hygieni-schen Gründen heuer leider nicht in Betrieb genommen werden können, sind doch die Bauwerke und die Wassertechnik zu bestaunen. Für Kinder gibt es Mühlenrädchen zum Selberbauen.
Das Fränkische Freilandmuseum des Bezirks Mittelfranken in Bad Winds-heim zeigt mehrere historische Mühlen. Die Museumsleitung sitzt in einem barocken Mühlengebäude, der Aumühle. Im Gelände findet sich die ärmli-che Ölmühle der Flederichsmühle aus Mömbris im Spessart, in der Leinöl geschlagen wurde. Die Getreidemühle aus Unterschlauersbach dagegen ist eines der prächtigsten Gebäude des Freilandmuseums. Erst vor kurzem hat sie ein neues Mühlrad bekommen, das die Besucher am Mühlentag in Funktion erleben können. Bei einem Rundgang durchs Freigelände des Mu-seums lässt sich das Mühlenwesen im Kontext des traditionellen Dorfes er-leben. Es ist zu sehen, wie die Mühlen meist etwas abseits vom Dorfkern an den Gewässern standen; Schmiede, Wagnerei und Wirtshaus dagegen im Dorfzentrum angesiedelt waren.
Am Mühlentag können die Kinder an der Kasse Bausätze für kleine Wasser-räder erwerben und so ihr eigenes Mühlrad bauen. Ein eigener Mühlenblog „Kunst des Müllers“ auf der Webseite des Museums (www.freilandmu-seum.de) stellt den Beruf des Müllers vor.
Das Freilandmuseum Bad Windsheim ist täglich geöffnet bis Oktober von 9 bis 18 Uhr, Eintritt 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 17 €, Teilfamilien 10 €, Kinder unter 6 Jahren sind frei.
Zur Zeit sind aus hygienischen Gründen nicht alle Häuser geöffnet.
Die drei aktuelle Sonderausstellungen sind geöffnet:
• „Pfarrerssohn, Maler, Lebenskünstler: Johann Christian Reinhart (1761-1847) Ein Deutschrömer aus Hof. Radierungen aus der Sammlung Heinz Schuster“ in der Spitalkirche im Museum Kirche in Franken
• „Wolfskinder. Verlassen zwischen Ostpreußen und Litauen“ Fotoausstellung in der Ausstellungsscheune Betzmannsdorf im Obergeschoß
• „Sauberkeit zu jeder Zeit! Hygiene auf dem Land“ große Jahresausstellung im Erdgeschoß der Ausstellungsscheune mit einem Teilbe-reich „Schwitzen, Schröpfen und Kurieren – Bader in Franken“

Kreis fördert Artenvielfalt

Beispiel für Biodiversität auf öffentlichen Flächen

Die Anlage zur Parkplatzzufahrt des Landratsamtes an der Schanzmauer schaut derzeit noch recht kahl aus, wird aber in den nächsten Jahren ein perfekter Lebensraum für Insekten mitten in der Stadt.
Bildnachweis: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Der Landkreis fördert Artenvielfalt auf seinen Außenanlagen
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat in den vergangenen Wochen die Außenanlagen an den Standorten des Landratsamtes in der Bahnhofstraße und Niederhofener Straße in Weißenburg neugestaltet. Diese modellhaft angelegten Flächen sind Teil des Landkreisprojektes „vielfalt.erleben.altmühlfranken – Biodiversität auf öffentlichen Flächen“, das vom Bayerischen Naturschutzfonds aufgrund seiner bayernweiten Bedeutung gefördert wird.
Unter der fachlichen Leitung der Projektmanagerin Kerstin Gruber aus Neustadt a. d. Aisch wurden die wenig ansprechenden Flächen entlang der Parkplätze an der Schanzmauer, vor dem Klosterflügel und in der Niederhofener Straße modellhaft nach Gesichtspunkten der Biodiversität angelegt. Wichtig war dabei die Anlage von dauerhaften und möglichst pflegeleichten Lebensräumen für eine Vielzahl von heimischen Tier- und Pflanzenarten, die auch dem Lebenszyklus der Arten Rechnung tragen können.
Besonders markant ist die Eidechsenburg im Hochbeet an der Parkplatzzufahrt Schanzmauer. Zur Strukturanreicherung wurden auf allen Flächen Totholz und Natursteine eingebaut. In der Niederhofener Straße wurde zudem eine Sandfläche als Nistmöglichkeit für Wildbienen geschaffen.
„Im Moment sehen die Flächen aufgrund der trockenen Witterung in diesem Jahr noch recht kahl aus. In den nächsten Jahren werden sie sich aber zu arten- und strukturreichen Flächen entwickeln. Damit schaffen wir Lebensräume für unsere Insekten mitten in der Stadt“, erklärt Doris Baumgartner von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt.
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Das Projekt „vielfalt.erleben.altmühlfranken – Biodiversität auf öffentlichen Flächen“ ist im Jahr 2018 im Landkreis gestartet. Neben der modellhaften Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Artenvielfalt steht auch die Aktivierung, Optimierung und standortangepasste Nutzung öffentlicher Flächen im Vordergrund. Ziel soll unter anderem sein, einen Handlungsleitfaden zur Pflege öffentlicher Flächen unter dem Gesichtspunkt der Artenvielfalt für die Bauhöfe in Bayern zu entwickeln.
Der Schwerpunkt des Projektes liegt aber nicht bei der Umgestaltung der Außenanlagen des Landratsamtes, sondern auf der ökologischen Aufwertung der Straßennebenflächen entlang der Kreisstraßen im Landkreis. Dazu wurden an verschiedenen Kreisstraßen Untersuchungsflächen mit einem unterschiedlichen Pflegemanagement festgelegt, um zu testen, welche Maßnahmen der Verbesserung der Artenvielfalt besonders nützlich sind. Eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung soll die Ergebnisse entsprechend aussagekräftig machen.

Behördenbesuch anmelden

Terminvereinbarung mit Landratsamt notwendig

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass für den Behördenbesuch weiterhin Terminvereinbarungen notwendig sind. Dies gilt für alle Verwaltungsdienststellen des Landratsamtes, insbesondere auch für die Zulassungs- und Führerscheinstelle.

Termine können direkt mit dem zuständigen Mitarbeiter vereinbart werden. Die Kontaktdaten sind unter www.landkreis-wug.de/ansprechpartner zu finden.

Das Landratsamt bittet um Beachtung, dass alle Anliegen auch in der Zulassungs- und Führerscheinstelle nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Die Online-Terminreservierung für die Zulassungs- und Führerscheinstelle steht unter www.landkreis-wug.de/buergerservice-online zur Verfügung.

Für die Wertstoff- und Recyclinghöfe des Landkreises gelten die Öffnungszeiten, die unter www.landkreis-wug.de/abfall/recyclinghoefe-und-wertstoffhoefe zu finden sind. Eine Terminvereinbarung ist hier nicht notwendig. 

Für allgemeine Anliegen ist das Landratsamt telefonisch unter 09141 902-0 oder per Mail an poststelle.lra@landkreis-wug.de erreichbar.

Nach germanischer Art…

… ging in diesem Jahr, das von der Corona-Pandemie geprägt ist, die Ortssprecherwahl in Cronheim über die Bühne. Die Bürger – es waren 108 an der Zahl – bevölkerten den freien Platz vor dem Feuerwehrhaus, um ihre Ortssprecherin zu wählen. Einzige Kandidatin war die amtierende Ortssprecherin Beate Schlicker. Sie erhielt das ganz große Vertrauen ihrer Cronheimer.

Es tut sich also ein Vergleich zum germanischen Volkstum auf, denn vor vielen Jahrhunderten waren es die Germanen, die ihre Volksabstimmungen unter freien Himmel abhielten. Sie nannten es Thing. Und der Platz nannte sich Thingstätte – ein Begriff, der uns in der Geschichte heute noch begegnet. Damals rückten die Männer bewaffnet an. Ging es um Eigentumsverhandlungen, dann bekam der Richter freien Trunk.

Die Ortssprecher wurden auch andernorts gewählt, beispielsweise in Streudorf (ebenfalls unter freiem Himmel). Neuer Ortssprecher ist Christian Brunner, für den von den 127 Versammelten 95 stimmten. 28 Stimmen entfielen auf H. Wanner. In Unterasbach bestätigten die 22 Anwesenden Gabi Föttinger in ihrem Amt. Der Oberasbacher Ortssprecher Edwin Habermeyer erhielt 23 von 41 Stimmen.

Die Schlungenhöfer machen es spannend. Im Vorfeld waren keine Vorschläge eingegangen, am Abend votierten 34 für Markus Schober, doch der Urnengang ist ungültig, denn der Gewählte ist zwar gebürtiger Schlugenhöfer, der lange Zeit in Gunzenhausen gewohnt, aber jetzt im Ortsteil gebaut hat. Aber damit ist er noch kein Schlungenhöfer im Sinne des Wahlgesetzes. Er muss nach den geltenden Bestimmungen zwei Monate vor dem Wahltag im Ortsteil gemeldet sein. Markus Schober aber ist immer noch in Gunzenhausen gemeldet. Er hat es unterlassen, die Änderung fristgerecht vorzunehmen. Folge: Die Schlungenhöfer müssen in acht Wochen noch einmal ran.

Eine idyllische Strecke

Die Straße von Aha nach Sausenhofen kennen alle Motorradfahrer, denn sie ist eine ambitionierte Strecke mit vielen Kurven sowie Berg- und Talfahrten. Die Trasse hat alle neuen Trassierungspläne überstanden, die andernorts realisiert wurden. So dürfen sich die Verkehrsteilnehmer auf eine idyllische Strecke freuen. Auf der Kuppe befindet sich das „Sausenhöfer Tor“ mit seinen beiden stattlichen Lindenbäumen. Der Kutscher Hans Gräfensteiner aus Pflaumfeld hat das exklusive Vergnügen, mit seinem Gespann die Heimat bereisen zu können. Foto: Falk

Hat die Stadt Chancen?

Gunzenhausen für Stadtmarketingpreis nominiert

Von insgesamt 39 Anmeldungen schafften diesmal 35 Bewerbungen die erfolgreiche Qualifikation. In einem Vorentscheid wurden alle Unterlagen eingehend studiert und nach intensiver Diskussion festgelegt, wo ein erster Etappensieg gefeiert werden kann. Ob lokaler Gründerwettbewerb, Neugestaltung des Wochenmarktes oder digitaler Adventskalender, das Gunzenhäuser Projekt, – die Projektideen für den Stadtmarketingpreis waren auch dieses Jahr wieder ausgesprochen vielfältig und kreativ.

Die Entscheidungen fielen schließlich in vier Größenklassen, aus jeder Gruppe erreichten drei Projekte die Endrunde. Aber auch den nun ausgeschiedenen Teilnehmern gilt der große Dank und Respekt der Veranstalter. Sie haben zur Wettbewerbsvielfalt und damit auch zur Wertigkeit des Preises beigetragen. Die Gemeinschaftsleistung und der Einsatz hinter jeder Bewerbung sind beachtlich. In der jetzigen Krise wird deutlich: Es sind die Städte und Gemeinden im Vorteil, wo City- und Stadtmarketing erfolgreich etabliert ist und von engagierten und kreativen Kräften vor Ort getragen wird.

Daher erhalten alle 35 Bewerber diesmal über den Sonderpreis „Corona-Projekte für Stadt und Handel“ eine zweite Chance. Wie geht es weiter? Der nächste Schritt für die nominierten Teilnehmer ist die persönliche Vorstellung ihres Projektes vor einem Entscheidungskomitee aus allen Initiatoren, Sponsoren und Partnern. Aufgrund der aktuellen Covid-19-Einschränkungen wird dies am 18. Juni über Video-Chat erfolgen, zu dem alle Bewerber nacheinander zugeschaltet werden. In dieser Jury-Sitzung wird auch über den Sonderpreis entschieden. Auch die Verleihung des Preises am 16. Juli erfolgt im Rahmen einer neukonzipierten „Digital-Gala“. Bis dahin bleiben die Preisträger Geheimsache.

Hintergrund: Der Stadtmarketingpreis wurde von Anfang an durch das Bayerische Wirtschaftsministerium gefördert und intensiv begleitet. Initiiert wurde der Wettbewerb 2005 federführend vom Handelsverband Bayern und dem Aktionskreis City- und Stadtmarketing Bayern (AKCS). 2010 übernahm die CIMA Beratung + Management GmbH neben der fachlichen auch die organisatorische Verantwortung. Die Reihe der langjährigen Unterstützer umfasst auch heuer wieder den Sparkassenverband Bayern, die Fokus Development AG, die Rid-Stiftung sowie die Firma Essert Illuminationen. Als weitere Partner sind Städte- und Gemeindetag Bayern, die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing (BCSD) sowie das Institut für City- und Regionalmanagement (ICR) seit Beginn dabei. Alle genannten Institutionen sind auch in der Jury vertreten.

In der Kategorie 1, der Größenklasse bis 10.000 Einwohner hatten sich sechs Städte beworben. Nominiert sind nun die Städte Teuschnitz mit dem Projekt „Die Marke Arnikastadt Teuschnitz“, Nabburg mit dem Projekt „Nabburg – Unsere Stadt – Eine Imagekampagne für die Stadt · kreative Umsetzung einer Imagekampagne mit „Testimonials“ für die Stadt · Einbindung zahlreicher Unternehmen und Personen · vielfältige Nutzung des entstandenen Bildmaterials“ und  Ebermannstadt mit dem Projekt „Stadt Up! Ebermannstadt – ein Wettbewerb für innovative Unternehmenskonzepte · Verbindung vielfältiger Gründerunterstützung mit Leerstandsbelebung · lokale Unternehmer setzen das Preisgeld und investieren damit Geld in potenzielle Wettbewerber · Signalcharakter für andere Kommunen“.

In der Kategorie 2 – Städte in der  Größenklasse 10.000 – 20.000 Einwohner wurden 12 Projekte eingereiccht. Darunter das Projekt aus Gunzenhausen. Die drei Nominierten sind Ochsenfurt mit „ Unsere Zuckerstube – die Heimat unserer Symbolfigur! Einen Leerstand sinnvoll nutzen · Thema der Stadt für Bespielung Leerstand aufgenommen · mit Kindergeburtstagen neue Zielgruppe mit Programm in der Stadt · gute Verbindung von Markenbaustein, Bevölkerungsbezug, Leerstandnutzung etc.“,  Lohr am Main mit „BlackDays · kreative regionale Interpretation des BlackFriday“ und Gunzenhausen mit dem Projekt „Digitaler Adventskalender“. Das Projekt wird als witzig, modern, sympathisch, einfach und sehr emotional  sowie als gutes Instrument zur Steigerung der Zahlen in den Social-Media-Kanälen bewertet.

Bei den Städten der Größenklasse bis 20.000 – 50.000 Einwohner – Kategorie 3 überzeugten die Stadt Kitzingen mit „StadtSchoppen Kitzingen auf der Alten Mainbrücke“, Friedberg mit

„Marktsonntage – Themen–feste feiern!“ und Amberg mit „Das Welttheater Einkaufsevent“.

In der Größenklasse ab 50.000 Einwohner wurden die Städte Bayreuth mit „Das Bayreuther StattGehalt“, Fürth mit „ Ihr Fürther Markt – Schnabulieren 2.0“ und Würzburg mit „DER CITYBLOG WÜRZBURG“ nominiert.

Bleibt zu hoffen, dass Gunzenhausen auch in der Endausscheidung die Nase vorn hat.

Ingeborg Herrmann