Archiv: Allgemein

Der immerwährende Kalender

Herausgegeben von der Druckerei Kipfmüller

Das ist die Titelseite des Jahreskalenders.

Gleichsam ein Spaziergang durch die Stadt Gunzenhausen der vergangenen Jahrzehnte ist der neue Jahreskalender mit Spiralheftung, den die Druckerei Kipfmüller in Gunzenhausen vertreibt. Natürlich wurde das Kalendarium auch in der Bahnhofstraße 33a, dem Firmensitz, gedruckt. Für 14,95 Euro wird er seit wenigen Tagen angeboten. „Für die Gunzenhäuser ist er ein schönes Weihnachtsgeschenk“, sagt dazu Anzeigen- und Vertriebsleiter Peter Lischnewsky.

Die Originale von Gunzenhäuser Ansichtskarten waren für Stefan Spralja die Vorlagen für seine zeichnerischen Werke. Seine Bleistiftzeichnungen geben einen Einblick in das Gunzenhausen voriger Jahrzehnte, sogar Jahrhunderte. Die Gerberstraße, die Bahnhofstraße (mit Blick auf die frühere Mälzerei, später Haus „Silo“ der Hensoltshöhe und nach dem Neubau künftig Landesamt für Schule), der Marktplatz, der Hafnermarkt (mit Büllersgässchen), die Kirchenstraße und die „Höll“  sind die klassischen Gunzenhäuser Quartiere.

Erhältlich ist der Jahreskalender in der Druckerei Kipfmüller, Telefon 09831/3272.

Defizit des Altersheims

Kämmerer Ehalt rechnet mit Verbesserung der Finanzen

Im Jahr 2018 hat das Burkhard-von-Seckendorff-Altersheim mit einem Defizit von 727000 Euro abgeschlossen. Der Hauptgrund dafür ist die Sanierung des Gebäudes II mit 30 neuen Wohnungen, die inzwischen abgeschlossen ist. Stadtkämmerer Siegfried Ehalt ist zuversichtlich, dass sich die finanzielle Situation des Altersheims 2020 und in den nächsten Jahren verbessern wird. „Wir haben die Weichen gestellt“, so der Hüter des Geldes, „dass wir 2022 wieder mit einer schwarzen Null herauskommen“.

Es ist schon fünf Jahre Jahr, dass das Altersheim mit 216 Personen optimal belegt war. Inzwischen ist das Gebäude II so gut wie vollständig belegt, nur eine Wohnung wird noch zurück gehalten, in der möglicherweise der Pflegestützpunkt des Landkreises seinen Platz finden kann. „Wir sind auf einem vernünftigen Weg“, sagt Bürgermeister KH Fitz, der hofft, dass in naher Zukunft 170 Plätze belegt werden können. Derzeit sind es 155.  Das größte Problem ist es derzeit, dass nicht genügend Personal zu finden ist, um den gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel entsprechen zu können. Nur unter dieser Voraussetzung gewährt die Regierung die nötige Anerkennung und Förderung. Ein höheres Heimentgeld (2018 waren es in der Summe rund sechs Millionen Euro, 2017 hingegen noch 7,1 Millionen Euro) konnte nicht durchgesetzt werden.

Schwellenwert überschritten

Weitere Einschränkungen im Landkreis

Aufgrund des hohen Anstiegs an Covid-19-Infektionen im Landkreis wurde heute auch der zweite Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Damit gelten ab morgen, 23. Oktober 2020, weitere Einschränkungen.

Wie bereits mitgeteilt, sind teilweise Feiern im privaten Bereich Auslöser des Infektionsgeschehens. Diese fanden aber alle in einem legalen Rahmen statt. Zusätzlich handelt es sich um ein verteiltes Ausbruchsgeschehen mit unklaren Infektionsketten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nun bei 53,8 und die Zahl der bestätigten Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie erhöht sich auf 516 Fälle (Stand: 22.10.2020).

Aufgrund der ministeriellen Verordnung mit Stand 18. Oktober 2020 gelten ab 23. Oktober weitere Einschränkungen. Zu den bisherigen Einschränkungen kommt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz in allen Schulen und Jahrgangsstufen, also auch in der Grundschule. Außerdem dürfen im öffentlichen und privaten Bereich nur noch fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 bis 06.00 Uhr ausgeweitet.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Maskenpflicht

  • auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten
  • auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • auch am Sitzplatz in allen Schulen und aller Jahrgangsstufen sowie in Hochschulen;
  • auch am Sitzplatz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie

  • max. Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):

  • max. Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen

Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 Uhr ausgeweitet. Ab 22.00 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Das Landratsamt behält sich weiterhin vor, stark frequentierte öffentliche Plätze festzulegen, wo Maskenpflicht gilt sowie ein Konsumverbot für Alkohol in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr erlassen werden kann.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen nach Maßgabe der aktuell noch gültigen 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch stattfinden können. Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten im Familienkreis, die der Konfirmation in den Kirchen folgen, sind auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch im Bereich der Gastronomie.

In Anpassung an das aktuell erhöhte Infektionsgeschehen im Landkreis gelten für Schulen und Kindertagesstätten bis auf weiteres jeweils die Stufe 2 der Drei-Stufen-Pläne. Die Stufe 3 tritt hier nicht automatisch mit Erreichen eines 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern in Kraft, die Entscheidung hierüber wird von den zuständigen Behörden unter Abwägung aller das Infektionsgeschehen beeinflussenden Faktoren getroffen.

Bei roter Corona-Ampel müssen allerdings alle Schüler im Unterricht Maske tragen, auch in den Grundschulen und Förderschulen. Diese Maßnahme ist in der bayernweit gültigen 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gesetzlich geregelt. Durch diese Maßnahme soll der Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten bleiben. Das Bayerische Gesundheitsministerium wurde von Landrat Manuel Westphal um eine rechtliche Klarstellung gebeten, unter welchen Voraussetzungen bei Überschreiten des Schwellenwerts von 50 pro 100.000 Einwohnern eine Ausnahme von der Maskenpflicht bei Grund- und Förderschulen zugelassen werden kann. 

Sollte der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand kommen, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage www.landkreis-wug.de


Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht täglich auf seiner Homepage die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter www.stmgp.bayern.de. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint so lange auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner, bis die 7-Tage-Inzidenz sechs Tage am Stück unter den genannten Werten liegt.

Wie sieht der Wald aus?

Interview mit Jan Janssen, Projektleiter von Center Parcs

Die Böden im Gelände der ehemaligen MUNA im mittelfränkischen Pfofeld
sind kontaminiert und aufgrund der vorhandenen Schadstoffe wie Asbest und Altölen sowie Kampfmitteln, Munitions- und Sprengstoffresten ist das Betreten des Geländes für Menschen nicht gestattet. Es konnte sich aber, aktuellen Erkenntnissen zufolge, über die Jahre schützenswerte Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume entwickeln.

Projektleiter Jan Janssen


Jetzt spricht Jan Janssen, Projektleiter von Center Parcs Deutschland (Foto) über die neuesten Erkenntnisse bezüglich der geplanten Ansiedlung auf dem MUNA Gelände, im Interview:


Wie sieht es aktuell im Wald aus?
Der teilweise ältere und strukturreiche Baumbestand ist in Teilen durch Splitter- und Sprengstoffreste geschädigt, so dass eine forstwirtschaftliche Nutzung nicht in Frage kommt. Zudem erfolgten in den vergangenen Jahren Aufforstungen mit Douglasien und verschiedenen Laubbaumarten, die sich gut entwickelt haben, da das 150 Hektar große Gelände nicht betreten
werden durfte. Auf bestimmten Teilflächen des ehemaligen MUNA-Areals konnten sich aufgrund der spezifischen Vegetationsstruktur und der kleinflächig gegebenen, heterogenen (teilweise feuchten) Bodenverhältnisse relevante Tierarten wie beispielsweise bodenbrütende Vögel (Waldlaubsänger), Amphibien (Kammmolch / Laubfrosch) und Reptilien (Zauneidechse) ansiedeln; Teile der ehemals militärisch genutzten Gebäudestrukturen beherbergen unterschiedliche Fledermausarten.

Wie werden Sie beim Bau der neuen Center Parcs Anlage vorgehen?
Der Schutz und die Rücksicht auf Flora, Fauna und Habitate sind für uns von enormer Wichtigkeit. Daher werden wir schützenswerte und wertvolle Naturareale natürlich erhalten und als ökologische Sicherungsflächen ausweisen. Center Parcs investiert darüber hinaus, für die als
Voraussetzung für eine Öffnung beziehungsweise Konversion des Geländes zwingend notwendige Sanierung (Kampfmittelräumung / Altlastensanierung / Beseitigung ehemals militärischer Infrastruktur) einen hohen zweistelligen Millionenbetrag.


Wie reagieren Sie auf die Bedenken gegen Ihre Planung?
Wir wissen, dass es Bedenken gegen unsere Planung gibt. Daher haben wir auch die Öffentlichkeit über jeden Schritt unterrichtet und kommunizieren sehr transparent. Zwischenzeitlich haben wir im ganzen Fränkischen Seenland Informationsveranstaltungen durchgeführt, haben alle
Haushalte mit Informationsmaterialien versorgt, die unsere Planungen vorstellen, haben eine eigene Internetseite (www.centerparcs-fränkisches-seenland.de) mit umfangreichen Informationen, die Antworten auf die häufig gestellten Fragen liefert, ins Leben gerufen und bieten ein Bürgerbüro an, an das sich alle Interessierten telefonisch und per E-Mail wendenkönnen.


Wie geht es nun weiter?
Vor uns steht ein langes Genehmigungsverfahren. Wir wollen und werden keineswegs wertvolle Natur zerstören. Wir wollen aber eine historische Narbe heilen und das Areal für einen sanften Tourismus nutzbar machen. Für Menschen, die eine intakte Natur vor ihrer Haustür suchen, um
hier Urlaub zu machen. Wir sind uns sicher, dass der Center Parcs Ferienpark am Brombachsee die ganze Region stärken wird – auch die Natur. Die ersten Erkenntnisse zu schützenswerten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen liegen bereits vor und nach Erteilung der hierfür notwendigen Genehmigungen können wir nun auch bald die
militärischen Altlasten genauestens untersuchen.
Anfang November werden wir auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuchungen zu Natur- und Artenschutz sowie aus der Demilitarisierung einen ersten Entwurf zum Masterplan mit Darstellung
unterschiedlicher Nutzungs- bzw. Funktionsbereiche erstellen und auch über diesen transparent informieren.


Über die Groupe Pierre et Vacances Center Parcs:
Die Groupe Pierre et Vacances Center Parcs ist der europäische Marktführer im Nahtourismus. Sie wurde 1967 gegründet und entwickelt seit mehr als 50 Jahren innovative und umweltfreundliche Urlaubs- und Freizeitkonzepte, um die schönsten europäischen Reiseziele am Meer, im Gebirge, auf dem Land und in Städten anzubieten. Mit ihren sich ergänzenden Marken – Pierre & Vacances, Maeva, Center Parcs, Villages Nature Paris, Sunparks und Aparthotels Adagio – empfängt die Groupe Pierre et Vacances Center Parcs 8 Millionen Kunden in einem touristischen Bestand von nahezu 45. 000 Apartments und Ferienhäusern an 283 Standorten in Europa. Die Holding der Gruppe – Pierre et Vacances SA – ist an der von Euronext betriebenen Pariser Börse notiert.

Über Center Parcs Europe: Zu Center Parcs Europe, einer Tochtergesellschaft der an der Pariser Börse notierten Groupe Pierre & Vacances Center Parcs, Europas größtem Anbieter von Ferienwohnungen, gehören die Marken Center Parcs und Sunparks. Center Parcs Europe betreibt 27 Ferienparks (24 Center Parcs- und drei Sunparks-Anlagen) in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Frankreich.

Virtuelles Konzert

… in St. Lorenz in Frankenmuth

Am Sonntag, 25. Oktober um 16 Uhr findet in der Frankenmuther St. Lorenz Kirche ein ganz besonderes Konzert zum 175. Geburtstag der Stadt Frankenmuth statt. Das Konzert ist über die Webseite www.stlorenz.org oder den facebook-account der St. Lorenz Kirche mitzuerleben. Wer das Konzert im Nachgang hören möchte, findet es auf youtube unter music at St. Lorenz.
„Es gilt über so vieles zu singen und dankbar zu sein“ heißt es auf dem Plakat zum Konzert. Mit dabei sind der Komponist Pfarrer Steven P. Starke und der Gastchorleiter Dr. Brian Altevogt. Musizieren werden der Kammerchor der St. Lorenz Kirche, die Organisten Scott Hyslop und Betty Auernhamer. Als Sprecher fungiert Starke.

Inzidenz bei 48,5

Landkreis überschreitet den Schwellenwert von 35

Leider sind auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Infektionszahlen in den vergangenen Tagen stark angestiegen. Daher wurde der Schwellenwert von 35 überschritten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis derzeit bei 48,56. Insgesamt sind 509 Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie zu verzeichnen.

Der deutliche Anstieg der Infektionszahlen in den vergangenen Tagen betrifft den gesamten Landkreis. Einzelne Hotspots sind nicht auszumachen. Teilweise sind private Feiern Auslöser des Infektionsgeschehens.

Aufgrund der ministeriellen Verordnung vom 16. Oktober 2020 weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nun auf Maßnahmen und Einschränkungen hin, die ab morgen, 22.10.2020 gelten. Diese Maßnahmen gelten so lange, bis der Schwellenwert von 35 sechs Tage am Stück unterschritten wird.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht auf seiner Homepage tagesaktuell die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter www.stmgp.bayern.de. Auch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35.

Folgende Maßnahmen gelten ab morgen und sind zu beachten:

Maskenpflicht

  • auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten
  • auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen;
  • auch am Platz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie

  • max. Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):

  • max. Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt.

Das Landratsamt behält sich vor, konkrete öffentliche Plätze und Verkehrsflächen zu nennen, wo Maskenpflicht gilt und der Konsum von Alkohol von 23.00 bis 6.00 Uhr verboten ist.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen noch stattfinden können. Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen noch durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten, die der Konfirmation im Familienkreis folgen, sind auf maximal 10 Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch für Gaststätten.

Für die Kindertagesstätten im Landkreis tritt die Stufe 2 des Rahmenhygieneplans in Kraft (z.B. feste Gruppen in Kitas).

Beim Überschreiten des Schwellenwertes von 50 ergeben sich weitere Einschränkungen. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage (www.landkreis-wug.de). 


„Auch in unserem Landkreis ist die Lage ernst. Die Situation kann sich täglich verschärfen. Ich appelliere an die gesamte Bevölkerung in unserem Landkreis sich sehr strikt an die bestehenden Regelungen zu halten. Nur gemeinsam schaffen wir es das Infektionsgeschehen wieder zu verlangsamen. Bleiben Sie gesund!“, verdeutlicht Landrat Manuel Westphal.

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Nur ein Besucher am Tag

Neue Besuchsregelung am Krankenhaus


Auf Grund der steigenden Zahl an Corona-Infektionen auch im Landkreis Weissenburg-Gunzenhausen müssen ab Samstag, 24. Oktober 2020 die Regelungen für Besucher angepasst werden. Dies teilt die Klinikleitung mit. Ab diesem Termin ist auf allen Stationen nur noch ein Besucher pro Patient und Tag erlaubt, die Besuchsdauer bleibt auf eine Stunde zwischen 14 und 19 Uhr beschränkt. Während des gesamten Besuchs ist vom Besucher ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Patienten, bei denen eine Covid-19-Infektion noch nicht ausgeschlossen werden konnte, dürfen nicht besucht werden. Die Anwesenheit der Väter im Kreißsaal, ggf. im OP und auf der Entbindungsstation ist unverändert möglich, hierbei ist eine FFP2-Maske zu tragen, die im Haus ausgegeben wird.
Die vollständige aktuelle Besucherregelung finden Sie unter www.klinikum-altmuehlfranken.de

Hirschmann-Stiftung hilft

Geld für regionales Heimat- und Sachunterrichtsbuch

Während der offiziellen Scheckübergabe: Roland Baumgärtl (Stiftungsvorstandsvorsitzender), Sieghard Hedwig (Stiftungsratsmitglied), Landrat Manuel Westphal, Friedrich Engelhard (Stellvertretender Stiftungsvorstandvorsitzender), Greta Weisenseel (Koordinatorin für die Bildungsregion). Foto: LRA

Seit dem Schuljahr 2017/2018 erhalten alle Drittklässler der Grundschulen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen jährlich ein regionales Heimat- und Sachunterrichtsbuch. Gemeinsam mit einer regionalen Graphikagentur, Lehrkräften vor Ort sowie weiteren externen Partnern wurde das Buch als regionale Lern- und Wissensquelle erarbeitet.

Für die Neuauflage des regionalen Buches erhielt das Projekt Unterstützung durch die Wilhelm und Christine Hirschmann Stiftung. Deren Stiftungszwecke liegen unter anderem auch auf der Förderung von Projekten im Bereich Bildung. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Unterstützung von regionalspezifischen Projekten vor Ort gelegt. Dank einer großzügigen Spende in Höhe von 3.000 Euro konnten insgesamt 1.500 Exemplare gedruckt und an unsere Drittklässler im Landkreis ausgegeben werden.

„Durch das HSU-Buch soll unseren Kindern die gesamte Region Altmühlfranken mit all ihren Facetten gezeigt werden“, erklärt Landrat Manuel Westphal. Neben dem Blick „vor die eigene Haustür“ sollen die Grundschülerinnen und Grundschüler aber auch andere Orte und Besonderheiten des Landkreises kennenlernen und entdecken können: zahlreiche Badeseen im Fränkischen Seenland, einen echten Römerschatz, besondere Lebens- und Naturräume wie der Märzenbecherwald oder die Vogelinsel und vieles mehr! Ebenso ist auch die historische Entwicklung, die für unsere Region prägend ist, abgebildet.

Das Buch kann bis zum Ende der vierten Klasse genutzt werden und darf anschließend auch von den Schülern behalten werden. Neben den Schülerinnen und Schülern erhalten auch die für den Heimat- und Sachunterricht zuständigen Lehrkräfte ein eigenes Exemplar. Um den Einsatz im Unterricht zu ermöglichen, wurden die Inhalte an den geltenden Lehrplan angepasst. Mittlerweile konnten die Bücher bereits zum vierten Mal zu Schulbeginn verteilt werden.

Weißenburg steht nicht still!

MdL Hauber lädt ein zur bewegten Bürgersprechstunde


Der Weißenburger Landtagsabgeordnete Wolfgang Hauber lädt die Bürgerinnen und Bürger aus Weißenburg und der Region recht herzlich zu einer „bewegten“ Bürgersprechstunde ein. Aufgrund der Corona-Pandemie findet diese Sprechstunde im Freien statt.
MdL Hauber: „Mit einem kleinen Spaziergang durch unser schönes Weißenburg, informativen Gesprächen und den notwendigen Hygienemaßnahmen möchte ich die Themen, die unsere Heimat gerade bewegen, mit ihnen erörtern. In diesem Sinne lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer bewegten Bürgersprechstunde ein.“
Treffpunkt zur bewegten Bürgersprechstunde ist am Montag, den 26.10.2020, um 14.30 Uhr in der Bahnhofstr. 19 in Weißenburg vor dem Abgeordnetenbüro. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir bitten aufgrund der bekannten Situation alle Teilnehmer die Mund-Nasen-Bedeckung nicht zu vergessen.

Dank an die vielen Helfer

Ehrenabend der Stadt für Feuerwehr und Rotes Kreuz

Bürgermeister und Landrat dankten ihnen für 40- und 50-jährigen Einsatz. Fotos: Falk

„Wir wollen laut und deutlich Danke sagen, denn wir haben ein großes Potenzial an Helfern im Landkreis“. In diesen Worten von Landrat Manuel Westphal gipfelte der Ehrenabend für die freiwilligen Helfer der Feuerwehr und des Roten Kreuzes unter Coronoabedingugnen in der Stadthalle.

Bürgermeister Karl-Heinz und Klaus Stephan, der Leiter der Hauptverwaltung im Rathaus, hatten die Vorbereitungen für die Feier getroffen. Beide waren der Überzeugung, der traditionelle Ehrenabend sollte wegen Corona nicht ersatzlos entfallen. So organisierten sie das Treffen in der Stadthalle, wie es die behördlichen Vorschriften verlangen, also mit Mindestabstand, keinen körperlichen Berührungen und mit Mund- und Nasenschutz. Organist Jürgen Lechner begleitete die feierliche Veranstaltung auf dem Flügel, für das Festessen war die Küche des Parkhotels zuständig.

Diese Helferinnen und Helfer wurden für 25jährige Dienstzeit geehrt.

Die 23 ausgezeichneten Helfer sind seit 50, 40 und 25 Jahren im Einsatz der Feuerwehr und beim Roten Kreuz.  Den Dank der Stadt sprach Bürgermeister Karl-Heinz Fitz aus, der nicht nur an die Einsätze im Brandfall erinnerte, sondern auch die vielen technischen Hilfeleistungen erwähnte, zu denen die Helfer gerufen werden.

Landrat Manuel Westphal rühmte die rund 1600 Einsätze der Feuerwehren und die 9000 Einsatzstunden der 110 Helfer des Roten Kreuzes (2500 im Rettungsdienst, 2000 bei Veranstaltungen) im letzten Jahr. Er betonte, die 5500 Feuerwehrleute seien dem Landkreis „lieb und teuer“. Zu den BRK-Leuten zählten auch 30 Wasserwachtler und 70 jungen Menschen, die beim Jugendrotkreuz mitarbeiten.

Der neue Kreisbrandrat Volker Satzinger nahm seine Feuerwehrmänner und –frauen gegenüber mitunter böswilligen Anfeindungen in Schutz: „Unser Helfer dürfen nicht zu Opfern ihrer Hilfsbereitschaft werden.“

Neben dem Staatlichen Ehrenzeichen am Band erhielten die Feuerwehrleute eine Dankurkunde der Stadt und dazu einen Gutschein für den Wochenmarkt sowie vom Kreis die Ehrenamtskarte in Gold – alles schön verpackt in einer blauen Werbetasche und coronagerecht präsentiert.

Für 25jährige Zugehörigkeit zur FFW wurden geehrt: Michael Brechtelsbauer, Nicoloas Wieland (Frickenfelden), Karin Seegmüller, Rolf Wagner (Gunzenhausen), Matthöias Nehmeier, Stefan Ortner und Marco Zober (Stetten), Thomas Fischer, Jörg Pfenninger und Sven Schuster (Wald) sowie Markus Pfahler und Andreas Kunze vom BRK.

Das Ehrenzeichen 1. Klasse in Gold sowie einen Freiplatz für das Feuerwehrheim in Bayrisch Gmain (die Stadt finanziert auch die Mitreise der Ehefrau) gab es für die Männer, die seit 40 Jahren aktiv sind: Joachim Seltmann (Gunzenhausen), Karl Karl und Robert Ortner (Laubenzedel), Hans Dummel (Nordstetten), Wolfgang Fuchs (Unterwurmbach), Karl-Heinz Kittsteiner (Oberasbach), Dietmar Einer, Rudi Kapp und Gerhard Pressel (Pflaumfeld), Bernhard Baumgärtner (Streudorf) sowie Martin Völkel und Ortwin Trapp (Wald).

40 Jahre im Roten Kreuz ist Friedrich Wißmüller, 50 Jahre sind es Richard Föttinger und Dr. Frank Freytag (Unterwurmbach). –fa-