Archiv: Allgemein

Gut aufgestellt

FDP-Kreisräte zu den Perspektiven des Landkreises

Dr. Axel Peiffer und Werner Falk vertreten die FDP im Kreistag.

Der Tourismus ist vielleicht nicht der wichtigste Wirtschaftszweig in Altmühlfranken, das  nicht die besten Wirtschaftsdaten aufzuweisen hat und dem Vergleich mit anderen Regionen oftmals nicht standhalten kann.  „Aber für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist das Fränkische Seenland eine Perspektive, er hat damit sogar eine Alleinstellung in Franken“, erklärt der FDP-Kreistagsfraktionsvorsitzende Werner Falk.

Ein „gleichgültiges Schulterzucken“, wie dies in einem aktuellen Wirtschaftsmagazin für die Region beklagt wird,  dürfe es natürlich nicht geben. Die FDP begrüße daher das von Landrat Manuel Westphal angestoßene „Leitbild 2030“ für den Landkreis, an dem alle relevanten Gruppen mitwirken können und sollen. „Diese Mitmachaktion wollen wir aktiv unterstützen“, versichert sein Fraktionskollege Dr. Axel Peiffer (Muhr am See).Perspektiven für Altmühlfranken gebe es durchaus, wobei die Vielfalt des Landkreises in Erscheinung trete. Im Norden und Osten überwiege die touristische Entwicklung, im Süden sei die Steinindustrie immer noch ein bedeutsamer Faktor. Die Altmühltherme Treuchtlingen mit ihren gesundheitlichen Rehabilitationseinrichtungen und die Stadt Weißenburg mit ihrer starken Wirtschaftskraft und stabilen Unternehmen.

Center Parcs ist „einmalige Chance“

Nach ihrer letzten Fraktionssitzung  bekräftigen die beiden Kreisräte: „Der Center Parc ist die einmalige Chance, das Gelände der ehemaligen Muna in Langlau von den militärischen  Hinterlassenschaften früherer Jahrzehnte zu befreien.“  Ökologie und Nachhaltigkeit seien heute wichtige Forderungen an alle, die etwas Neues planen. „Wir vertrauen“, so Werner Falk und Dr. Axel Peiffer, „den Erklärungen der Investoren, dass sie einen klimaneutralen Ferienpark bauen wollen – einen, den es so noch nicht gibt in Europa“.  Realisieren könne so ein gigantisches Projekt nur ein kapitalkräftiges Unternehmen. Das müsse allen klar sein. Der Masterplan garantiere, dass schützenswerte Flächen nicht bebaut würden.

Hinsichtlich der Verkehrserschließung erscheint der FDP der Kreisverkehr an der Staatsstraße 2222 als leistungsfähig, um zusätzlichen Verkehr  aufzunehmen.  Bezüglich der Anbindung bei Thannhausen bevorzugt sie jene Konzeption, wonach ein neuer Kreisverkehr von der Ortschaft abgerückt wird und eine Zubringertrasse direkt zum Ferienpark führen soll.

Die Wasserversorgung erscheint den FDP-Kreisräten als unproblematisch, ebenso die Abwasserentsorgung: „Wir vertrauen der Beratungs- und Planungsleistung des regional bekannten Unternehmens, das große Erfahrung hat.“  Beide übereinstimmend: „Nach Abwägung von Chancen und Risiken sagen wir heute im Blick auf unsere Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit des Fränkischen Seenlands: Die Chancen sind größer als die Risiken!“ Das sei übrigens auch schon vor fünfzig Jahren so gewesen, als der Landtag beschlossen habe, das Überleitungsprojekt zu realisieren. Die Akzeptanz von öffentlichen Großprojekten sei damals aber ungleich höher gewesen als heute.

Aktuelle Initiativen

Maßnahmen des Landkreises zur Eindämmung der Corona-Pandemie

In den letzten Tagen waren im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen leider deutlich steigende Inzidenzzahlen zu verzeichnen. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt heute bei 155,2. Auf Grund des Überschreitens des Inzidenzwerts von 100 gelten für den Landkreis seit dem 30. März 2021 strengere Kontaktbeschränkungen. Zudem ergeben sich daraus erhebliche Einschränkungen für den Einzelhandel, für die Gastronomie sowie für den Kultur- und Freizeitbereich.

Trotz der geltenden Einschränkungen ist es aus der Sicht von Landrat Manuel Westphal jedoch unabdingbar, dass sich der gesamte Landkreis frühzeitig auf Lockerungen von Corona-Schutzmaßnahmen sowie auf Öffnungen im Einzelhandel sowie bei Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen vorbereitet.

Es ist davon auszugehen, dass derartige Öffnungsmaßnahmen frühestens nach den Osterferien möglich werden, wenn auch ggf. zunächst nur für Modellregionen. Spätestens dürften diese jedoch relevant werden, wenn die dritte Corona-Welle abklingt. Um hinsichtlich der Nutzung etwaiger Öffnungsspielräume keine Zeit zu verlieren, ist es aus der Sicht von Landrat Westphal wichtig, bis dahin alle vorbereitenden bzw. die für eine Öffnung notwendigen flankierenden Maßnahmen getroffen zu haben. Zum Teil sind diese Maßnahmen auch unabhängig von etwaigen Lockerungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie von grundlegender Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund spielen aus der Sicht von Landrat Westphal die Vorbereitung bzw. Umsetzung der folgenden Maßnahmen eine besondere Rolle:

  1. In den Schulen ist ein umfassendes Testkonzept unter Einbindung von alternativen Testmöglichkeiten von Bedeutung. Die Lehrer müssen – wenn es bei der aktuellen Testdurchführung bleibt – in der Anwendung von Selbsttests entsprechend eingewiesen sein. Neben Hinweisen zur Durchführung der Tests sowohl auf der Homepage des Kultusministeriums, auf der neben Anwendungshinweisen u.a. auch Erklärvideos der Testhersteller zu finden sind, als auch auf der Homepage des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bemüht sich das Landratsamt derzeit, hier weitere Hilfestellungen zu geben. Insbesondere wurde landkreisweit eine entsprechende Abfrage wegen eines bestehenden Schulungs- und Beratungsbedarfs durchgeführt. Entsprechende Schulungsmaßnahmen durch niedergelassene Ärzte befinden sich bereits in Planung. Auch stehen mittlerweile in ausreichender Anzahl Testkits zur Durchführung der Selbsttests an den Schulen zur Verfügung.
  2. Beim Impfen ist nach wie vor die gelieferte Impfstoffmenge der relevante Engpass. Sollten die Zusagen der Bundesregierung eintreten, so wird der Landkreis jedoch bereits in der nächsten Woche deutlich mehr Impfstoff erhalten. In dem Zusammenhang ist es wichtig, dass Impfwillige und Impfärzte/das Impfzentrum möglichst unkompliziert zusammenfinden und Termine wahrnehmen können. Dies kann (zumindest auch) digital geschehen. Das Landratsamt plant deshalb in Absprache mit den Impfärzten die „Impf-Finder-App“ der Firma Randstadt einzuführen, um auf diese Weise einfach und unkompliziert die Vereinbarung von Impfterminen zu ermöglichen. Der Betrieb des Impfzentrums in Gunzenhausen soll entsprechend der staatlichen Vorgabe auf jeden Fall über den 30.06.2021 hinaus fortgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Impfzentren in Bayern bis 30.09.2021 betrieben werden sollen.
  3. Ein weiteres wichtiges Thema ist das Testen. Dabei wird es so sein, dieses im Bildungs- und Arbeitsbereich, aber auch im Freizeitbereich regelmäßig erfolgt. Der Landkreis selbst wird nach Ostern Tests für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes und seiner Dienststellen anbieten. Zudem müssen laut Landrat Westphal auch die PCR-Testmöglichkeiten im Landkreis noch weiter ausgebaut werden. Für die Durchführung von Schnelltests stehen derzeit im Landkreis folgende Möglichkeiten zur Verfügung: das Testzentrum in Gunzenhausen, die Teststation im MVZ im Klinikum in Weißenburg, die Teststation in der Altmühltherme in Treuchtlingen sowie 31 Ärzte und 6 Apotheken im Landkreis. Da die bereits vorhandenen Testkapazitäten in den Apotheken und bei den Ärzten im Regelfall begrenzt sind, ist es aus der Sicht von Landrat Westphal wichtig, weitere Testmöglichkeiten in den Städten anzubieten.

Auch seitens der Unternehmen im Landkreis besteht auch der Wunsch, wohl auch bald die gesetzliche Pflicht, dass den eigenen Mitarbeitern ausreichend Testmöglichkeiten angeboten werden. Um die Testbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Unternehmen zu erhöhen, wäre es sinnvoll, wenn ausgestellte Testzertifikate dann auch im Zuge einer Öffnungsstrategie in der Gastronomie bzw. im Freizeit- und Kulturbereich etc. genutzt werden könnten. Derzeit bemühe sich die Landkreisverwaltung hier, Angebot und Nachfrage zusammenzubringen, damit auch innerhalb der Unternehmen zukünftig ausreichend Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen werden.

Landrat Westphal zieht zur Steigerung der Testbereitschaft in der Bevölkerung auch die Option eines öffentlichkeitswirksamen „Altmühlfranken-Testwochenendes“ in Betracht, an dem möglichst viele Menschen aus dem Landkreis getestet werden können.

  1. Weiterhin strebt der Landkreis die zeitnahe Einführung einer technischen Lösung zur Kontaktnachverfolgung an. Dazu steht die Landkreisverwaltung derzeit bereits in Verhandlungen mit den beiden Marktführern, der „Luca-App“ und der Web-Anwendung „Darfichrein“, mit dem Ziel, diese technische Lösung an das SORMAS-Programm des Gesundheitsamtes zu koppeln, welches ebenfalls bald vollständig einsatzbereit sein sollte. Der Freistaat Bayern hat letzte Woche angekündigt, dass man bayernweit eine einheitliche technische Lösung zur Kontaktnachverfolgung einführen möchte. Soweit diese Entscheidung zur Einführung einer landesweiten Lösung zur Kontaktnachverfolgung bereits in der nächsten Woche fallen wird, hat sich Landrat Westphal dazu entschlossen, diese Entscheidung zunächst noch abzuwarten. Sollte sich diese Entscheidung jedoch länger hinziehen, wäre aus seiner Sicht auch die Einführung einer landkreiseigenen Lösung prüfenswert.
  2. Auch im Bereich der Kultur leistet der Landkreis bereits aktive Hilfestellung. Ein erster Ansatz war hier gemeinsam mit der Stadt Weißenburg die geplante Veranstaltung „BergWaldGarten“ im Bergwaldtheater in Weißenburg. Zur Durchführung dieser Veranstaltung wurde von Landrat Manuel Westphal und Oberbürgermeister Jürgen Schröppel ein gemeinsamer Antrag bei der Bayerischen Staatsregierung auf Anerkennung als Modellprojekt gestellt. Auch hier gilt es, flankierend Test- sowie Kontaktnachverfolgunskonzepte anzubieten, die seitens der Veranstalter umgesetzt werden können.
  3. Letztendlich werden in der Landkreisverwaltung auch Überlegungen angestellt, ein Corona-Tagesticket einzuführen, welches man nach einem negativen Schnelltest erhält. Mit einem solchen Ticket könnte dann ggf. im Rahmen der geltenden Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung oder auf der Grundlage eines Modellversuchs der Besuch der Gastronomie, des Einzelhandels etc. ermöglicht werden. Voraussetzung dafür wäre, dass die Geschäfte und Lokale dementsprechend auch eine technische Lösung zur Kontaktnachverfolgung nutzen und ein entsprechendes Hygienekonzept vorweisen können.

Landrat Westphal hat in den letzten Tagen in Form von Videokonferenzen mehrere Gespräche mit Vertretern des IHK-Gremiums und des DEHOGA-Kreisverbandes geführt und dabei die aufgezeigten Maßnahmen erörtert, die bei den Vertretern dieser Gremien auf große Zustimmung gestoßen sind.

Um möglichst frühzeitig derartige Maßnahmen angehen und umsetzen zu können, wurde von Landrat Westphal bereits in der letzten Woche ein Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf Anerkennung als Modellregion für die Umsetzung einer Öffnungsstrategie gestellt. Zudem wirbt Landrat Westphal in einem aktuellen Anschreiben der Bürgermeister im Landkreis um die Unterstützung der Gemeinden bei der Vorbereitung und Umsetzung dieser Maßnahmen, die dem Landkreis insgesamt möglichst schnell wieder ein „normales“ wirtschaftliches, gesellschaftliches sowie kulturelles Leben ermöglichen sollen.

Für mehr Ordnung

Kommunaler Ordnungsdienst am Brombachsee

Hinschauen, handeln, helfen: Ab sofort ist rund um den Brombachsee der Kommunale Ordnungsdienst des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz im Einsatz.

Grüne Ufer, goldene Sandstrände und blaues Wasser: Das ist das Fränkische Seenland. Der Große Brombachsee und seine Vorsperren, der Igelsbachsee und der Kleine Brombachsee bieten den Gästen aus nah und fern gleich dreifachen Seegenuss – vorausgesetzt alle tragen ihren Teil zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den öffentlichen Anlagen bei. Denn es gibt auch diejenigen, die das nicht tun. „Letzten Sommer hatten wir an den schönen Tagen im August oft sehr hohe Besucherzahlen. Damit einher gingen leider chaotische Parkverhältnisse, achtlos zurückgelassener Müll auf den Strandanlagen und Freiflächen sowie illegale Übernachtungen auf den nicht dafür ausgewiesenen Parkplätzen“, berichtet Dieter Hofer, Geschäftsleiter des Zweckverbands Brombachsee, „der Kommunale Ordnungsdienst soll in der anstehenden Saison deshalb für mehr Achtsamkeit und Disziplin sorgen – insbesondere an den Spitzentagen im Sommer.“

Der Ordnungsdienst ist jetzt am See und seiner Umgebung im Einsatz. Foto: KVS

Das heißt, das Team des Kommunalen Ordnungsdiensts mit seinen hoheitlichen Befugnissen ist ab sofort regelmäßig – auch abends, an Wochenenden und Feiertagen – rund um den Brombachsee unterwegs und hat dabei ein wachsames Auge auf die Einhaltung bestehender Regelungen. Wird ein Verstoß festgestellt, nimmt der Ordnungsdienst, der in der Regel immer in Zweierteams unterwegs ist, diesen auf und leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Betroffenen bzw. die Betroffene ein. Das Ordnungsdienst-Team ist aber auch Ansprechpartner – egal, ob bei Fragen nach dem Weg, Hilfe in einer Notlage oder sonstigen Anliegen. Während seiner Einsatzzeiten steht der Kommunale Ordnungsdienst stets in engem Kontakt und Austausch mit den örtlichen Polizeiinspektionen.

Die Aufgabe des Kommunalen Ordnungsdiensts hat der Zweckverband Brombachsee dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz (kurz ZV KVS Oberpfalz) mit Sitz in Amberg übertragen, der auch über die Grenzen der Oberpfalz tätig ist. Ursprünglich wurde der ZV KVS Oberpfalz als klassischer Verkehrsüberwacher gegründet, hat aber im vergangenen Jahr sein Betätigungsfeld ausgebaut und sorgt mit dem Kommunalen Ordnungsdienst für Ordnung und Sauberkeit in seinen Mitgliedskommunen. „Viele Ordnungsverstöße können oft aufgrund knapper Personalkapazitäten nicht geahndet werden. Nichtsdestotrotz gilt es für das Gemeinwohl dem Ordnungs- und Sauberkeitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden – und genau hier kommt der Kommunale Ordnungsdienst des Zweckverbands ins Spiel“, sagt Sandra Schmidt, Geschäftsführerin des ZV KVS Oberpfalz.

Für diesen Einsatz sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts umfassend ausgebildet: Sie durchlaufen den Zertifikatslehrgang Verwaltung zum Mitarbeiter Kommunaler Ordnungsdienst oder den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) der Bayerischen Verwaltungsschule. Außerdem erfolgt eine regelmäßige Teilnahme an Seminaren für smarte Konversation und Kommunikation, Konflikterkennung und -bewältigung, Deeskalationsstrategien sowie Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen. „Durch die fundierte Ausbildung erhält unser Team umfassendes Know-how – für eine qualitativ hochwertige, rechtssichere Arbeitsweise“, erklärt Schmidt.

Zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags trägt das Team des Kommunalen Ordnungsdiensts eine besondere Ausstattung. Dazu gehören neben der blauen Uniform mit dem deutlich erkennbaren Schriftzug „Kommunaler Ordnungsdienst“ unter anderem ein Erste-Hilfe-Set, ein Dienstmobiltelefon zur Erfassung der Vorgänge, ein Maßband sowie eine Taschenlampe. Zum eigenen Schutz tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem eine Schlag- und Stichschutzweste. Ausweisen können sich die Ordnungsdienstmitarbeiterinnen und -Mitarbeiter mit ihrem Dienstausweis.

Übersicht der übertragenen Tatbestände:

Verstöße gegen die Satzung für die Benutzung öffentlicher

Strandanlagen und Freiflächen (dazu zählen auch Straßen, Wege und Plätze):

  • Verstoß gegen das Verbot der Beschädigung von Strandanlagen und Freiflächen, ihrer Bestandteile und Einrichtungen sowie die Verunreinigung durch Wegwerfen und Liegenlassen von Gegenständen
  • Verstoß gegen das Verbot des Grillens außerhalb der hierzu ausgewiesenen Plätze und Bereiche
  • Verstoß gegen das Verbot der Errichtung und des Betriebs von offenen Feuerstellen
  • Verstoß gegen das Verbot der Nutzung und des Betriebs von Wasserpfeifen/Shishas
  • Verstoß gegen das Verbot des Aufstellens von Zelten, Wohnmobilen und Wohnwägen sowie das Nächtigen im Freien außerhalb der hierfür ausgewiesenen Flächen
  • Verstoß gegen das Verbot des Abhaltens oder der Teilnahme an Schulklassen-/Schulfeiern, insbesondere von Abschlussfeiern
  • Verstoß gegen das Verbot des Mitführens von Hunden und sonstigen Tieren in den durch Hinweisschilder gekennzeichneten Strandanlagen und Freiflächen
  • Verstoß gegen die Missachtung der Leinenpflicht von Hunden und sonstigen Tieren auf den Betriebswegen und den nicht durch Hinweisschilder gekennzeichneten Strandanlagen und Freiflächen
  • Verstoß gegen das Verbot der Verunreinigung der Strandanlagen und Freiflächen durch Tierexkremente, ohne die sofortige unaufgeforderte Beseitigung
  • Verstoß gegen das Betretungsverbot der Strandanlagen und Freiflächen aufgrund eines ausgesprochenen Platzverweises durch berechtigte Personen
  • Verstoß gegen das Verbot von Sport und Spiel außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen mit der möglichen Gefährdung oder Belästigung anderer
  • Verstoß gegen das Verbot Strandanlagen und Freiflächen außerhalb der zugelassenen Wege, ausgewiesenen Parkflächen und der Bootsstege mit Fahrzeugen aller Art zu Befahren und zu Beparken
  • Verstoß gegen das Verbot der Reinigung von Fahrzeugen aller Art
  • Verstoß gegen das Verbot des Jagens oder Fangens von Tieren sowie das Ausnehmen oder Zerstören von Vogelnestern und Nistkästen
  • Verstoß gegen das Verbot des Verkaufs von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, Durchführung von Werbung aller Art, des Verteilens, Vertreibens oder Anklebens von Druckschriften, des Anbietens gewerblicher Leistungen, des Filmens und Fotografierens zu gewerblichen Zwecken, des Veranstaltens von Vergnügungen und des Abhaltens von Versammlungen sofern jeweils keine Sondererlaubnis der zuständigen Behörde und des Zweckverbands Brombachsee vorliegt

Verstöße gegen die Satzung über die Benutzung der Parkplatzanlagen:

  • Verstoß gegen das Übernachtungsverbot auf den Parkplatzanlagen
  • Verstoß gegen das Verbot der Nutzung der Parkplatzanlagen zu anderen Zwecken, die nicht dem Parken dienen ohne die erforderliche Sondererlaubnis des Zweckverbands Brombachsee
  • Verstoß gegen das Verbot des nicht platzsparenden Abstellens von Fahrzeugen und Anhängern, des Parkens entgegen der vorgegebenen Richtung bzw. außerhalb des markierten Bereichs, des Beparkens von Wegen und Landliegeplätzen, des Querbeparkens von Parkflächen sowie des Einparkens bzw. die Behinderung von Fahrzeugen
  • Verstoß gegen das Verbot des Aufstellens, Abstellens und Errichtens von Tischen und Bänken, Zelten, Vorzelten, Sonnensegeln oder sonstiger Vorbauten auf den Parkplatzanlagen
  • Verstoß gegen das Verbot des Grillens, offenen Feuers und der Errichtung und des Betriebes von Wasserpfeifen/Shishas im Bereich der Parkplatzanlagen
  • Verstoß gegen das Verbot der Beschädigung und Verunreinigung der Parkplatzanlagen und ihrer Bestandteile einschließlich der Verunreinigung durch Wegwerfen und Liegenlassen von Gegenständen
  • Verstoß gegen den Benutzungsausschluss auf Parkplatzanlagen mit Fahrzeugen und Anhängern, die für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind
  • Verstoß gegen den Benutzungsausschluss auf Parkplatzanlagen mit Fahrzeugen und Anhängern, die mit feuergefährlichen oder explosiven Stoffen, ätzenden Chemikalien oder sonstigen umweltschädlichen Stoffen beladen sind
  • Verstoß gegen den Benutzungsausschluss auf Parkplatzanlagen mit Fahrzeugen und Anhängern zu parken, die aufgrund ihrer Ausmaße die markierten Abstellflächen überragen und dadurch den zu- und abfließenden Verkehr behindern können

Verstöße gegen die Satzung über die Erhebung von Parkgebühren für die Benutzung der Parkplätze:

  • Verstoß gegen die Parkscheinpflicht

Über den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
Gegründet wurde der ZV KVS Oberpfalz im November 2014 von 11 Gründungsmitgliedern als „klassischer“ Überwacher des ruhenden und fließenden Verkehrs. Heute erfüllt der Zweckverband diese Aufgabe für mittlerweile über 110 angeschlossene Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Bedingt durch dieses Wachstum hat sich der Zweckverband in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt – vom reinen Verkehrsüberwacher zum kommunalen Dienstleister. Schließlich hat er sich ein Ziel gesetzt: Seinen Kommunen, die sich insbesondere im ländlichen Raum befinden, als Dienstleister rund um die Themen Verkehrssicherheit, Mobilität und Ordnung zur Seite zu stehen und gemeinsam mit ihnen an dieser anspruchsvollen Aufgabe zu arbeiten.

100 überschritten

Weitere Einschränkungen in Altmühlfranken

In den vergangenen drei Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wert 100 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Laut der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Landkreis ab Dienstag, 30. März 2021 somit strengere Regelungen. 

Heute weist das RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 141,4 für den Landkreis auf. An drei aufeinanderfolgenden Tag wurde die 7-Tage-Inzidenz von 100 somit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten. Daher gelten ab Dienstag, 30. März strengere Kontaktbeschränkungen. Auch die Öffnung des Einzelhandels, der Sportanlagen sowie der Kulturstätten sind betroffen. Folgende Regelungen gelten ab Dienstag im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: 

  • Kontaktbeschränkungen

Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit zusätzlich einer weiteren haushaltsfremden Person. Erlaubt ist weiterhin die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

  • Nächtliche Ausgangssperre

Von 22.00 bis 05.00 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist untersagt, es sei denn dies ist begründet durch einen medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfall oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen, der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke, der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, der Begleitung Sterbender, von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

  • Einzelhandel

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt. Für diese Betriebe ist lediglich die Abholung vorbestellter Ware in Ladengeschäften zulässig („Click&Collect“ bzw. „Call&Collect“). Ausgenommen davon sind die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betriebe und Ladengeschäfte, die inzidenzunabhängig geöffnet sind.

  • Sportausübung

Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit Personen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren haushaltsfremden Person unter freiem Himmel erlaubt, auch auf Außensportanlagen. Mannschaftssport ist untersagt.

  • Kulturstätten

Die Öffnung von Museen, Ausstellungen, vergleichbaren Kulturstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten ist untersagt.

  • Außerschulische Bildung, Musikschulen
    Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.

Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gibt diese Änderung in einem Sonderamtsblatt am Montag, 29. März 2021 bekannt. Die Regelungen gelten dann ab Dienstag, 30. März 2021. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage hintereinander unter 100 sein, können diese Regelung wieder gelockert werden. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren.

Alle aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch immer auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de.

Programm des Klosters

Freundeskreis „Kloster Heidenheim“ legt Jahresplanung vor

Die Malerin Sigrid Heyer hat dieses Gemälde vom Heidenheimer Kloster geschaffen.

Noch wissen auch die Verantwortlichen des Freundeskreises „Kloster Heidenheim“ nicht, wie sich das Jahr 2021 darstellen wird. Schlimmstenfalls können keine Präsenzveranstaltungen stattfinden, aber wenn es gut geht, dann ist die Aufnahme der Vortragsveranstaltungen unter Coronabedingungen möglich. Darauf setzen Vorsitzender Reinhold Seefried und seine Mitstreiter.

Das neue Programmheft bezieht sich auf den Zeitraum von Mai bis Dezember. Geplant sind viele Vorträge, Seminare und Konzerte im Kloster und im Münster. Die Schwerpunkte liegen bei den Themen „Geistliches Leben“, „Klostergeschichte“, „Kunst und Kultur am Kloster“, „Lebensthemen“, „Natur und Gesundheit im Jahreskreis“ sowie „Pilgern“.

Wie Vorsitzender Reinhold Seefried in seinem Geleitwort schreibt, steht das Kloster Heidenheim heute für spirituelles Leben und ökumenische Begegnung, für ein vielseitiges Kultur- und Bildungsangebot, für Gastfreundschaft und Genuss. Um die Angebote aufrecht erhalten zu können, ist der Freundeskreis auf die finanzielle Unterstützung von Freunden angewiesen. Deshalb hier das Konto: DE 37 7655 1540 0000 7328 59 (Sparkasse Gunzenhausen) und DE 82 7606 9468 0005 8420 00 (Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen).

Es wird versucht, die benediktinisch-klösterlichen Wurzeln und die evangelische Prägung seit der Reformation  in ökumenischen Formen von Gebet und Goöttesdienst zusammen zu führen. In den „beseelten“ Räumen sowie in den Gärten und in der Natur rund um das Kloster  sollen die Menschen zu innerer Einkehr finden, um neue Kraft für den Alltag schöpfen zu können. Das Kloster Heidenheim sieht sich als „Ideenschmiede für gelebte Ökumene“. Darauf ist das geistlich-spirituelle Angebot aufgebaut.

Erhältlich ist das Programm im Kloster (Ringstraße 8). Über das Angebot wird auch im Internet (www.kloster-heidenheim.eu) informiert.

Regelungen für Kitas

Ab Montag gelten neue Festlegungen

Je nach 7-Tage-Inzidenz regelt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wie Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen öffnen können. Nachdem der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Angaben des RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten hat, gelten ab Montag, 29. März bis Sonntag, 04. April 2021 folgende Regelungen im Landkreis.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.

Die Schulen sind aufgrund von den Osterferien von den inzidenzabhängigen Regelungen nicht betroffen.

Die Regelungen werden im Amtsblatt am 27. März 2021 veröffentlicht.

Alle Informationen dazu gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-wug.de

Mehr Schnelltests

Testzentrum in Weißenburg ab Sonntag geöffnet

Ab Sonntag steht auch das Schnelltestzentrum des MVZ Altmühlfranken in Weißenburg zur Verfügung. Landrat Manuel Westphal und der Vorstand des Klinikums Altmühlfranken, Christoph Schneidewin, sind erfreut, dass es diese Testmöglichkeiten nunmehr gibt.

Gemeinsam mit Apotheken, niedergelassenen Ärzten, Kommunen sowie dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen verschiedene Testmöglichkeiten im gesamten Landkreis geschaffen. Ab Sonntag steht auch das Testzentrum in Weißenburg, das vom MVZ Altmühlfranken in der Cafeteria des Klinikums in Weißenburg betrieben wird, für Schnelltests zu Verfügung.

Bürgerinnen und Bürger können sich einmal pro Woche kostenlos mit einem Antigen-Schnelltest auf Covid-19 testen lassen. Im gesamten Landkreis gibt es verschiedene Testmöglichkeiten für die Bevölkerung.

Ab Sonntag, 28. März 2021, steht auch das Schnelltestzentrum des MVZ Altmühlfranken in Weißenburg zu Verfügung. Die Schnelltestmöglichkeit befindet sich in der Cafeteria des Klinikums Altmühlfranken in Weißenburg. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang. An diesem Sonntag öffnet das Schnelltestzentrum bereits um 11 Uhr.

Ab Montag gestalten sich die Öffnungszeiten zunächst wie folgt: Montag bis Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr und Sonntag bis Freitag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Derzeit sind 36 Tests in der Stunde möglich. Bei Bedarf werden die Öffnungszeiten ausgeweitet.

Termine können unter www.schnelltest-apotheke.de/apotheken/mvz-altmuehlfranken-weissenburg/ vereinbart werden. Die Testperson bekommt dann eine Terminbestätigung sowie einen QR-Code zugewiesen, der gemeinsam mit dem Personalausweis zum Schnelltesttermin mitgebracht werden muss. Das Ergebnis erhält man dann wieder digital per SMS oder E-Mail. Natürlich ist auch eine telefonische Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten unter 09141 903-3939 möglich. Das MVZ bittet Testwillige darum, pünktlich, aber nicht zu früh zum Termin zu kommen. Eine Testung kann nur mit einem vorab vereinbarten Termin erfolgen.

Am Testzentrum in Gunzenhausen ist es möglich an Vormittagen von Montag bis Freitag Antigen-Schnelltests durchzuführen. Diese werden nach Voranmeldung über das Portal www.vitolus.de/wug angeboten. Eine Bescheinigung über das Testergebnis wird ausgestellt. Für die Tests ist zwingend der Personalausweis mitzubringen, da nur so eine Bescheinigung über das Testergebnis ausgestellt werden kann.

In Treuchtlingen gibt es an der Altmühltherme eine Schnelltestmöglichkeit, die auf Initiative der Bürgermeisterin Dr. Dr. Kristina Becker sowie der Apothekerin Gesa-Ulrike Bayerköhler entstanden ist. Termine können unter www.schnelltest-apotheke.de vereinbart werden. Die Testperson bekommt dann eine Terminbestätigung sowie einen QR-Code zugewiesen, der gemeinsam mit dem Personalausweis zum Schnelltesttermin mitgebracht werden muss. Das Ergebnis erhält man dann wieder digital. Natürlich ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich unter 09142 2049900, das Ergebnis wird einem dann ausgedruckt vor Ort übergeben.

Zudem bieten einige niedergelassene Ärzte und Apotheken im Landkreis Schnelltestmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger an. Die Apotheken im Landkreis, die Schnelltests anbieten, können Sie der Liste auf unserer Homepage unter www.landkreis-wug.de/corona-schnelltestangebote/ entnehmen.

„Ich bedanke mich ganz herzlich bei den beteiligten niedergelassenen Ärzten, Apotheken und dem Team am Testzentrum der Altmühltherme in Treuchtlingen, aber auch beim MVZ Altmühlfranken für den kurzfristigen Aufbau der umfangreichen Schnelltestmöglichkeit in Weißenburg! Das Testangebot am Testzentrum in Gunzenhausen wird durch die anderen Möglichkeiten in der Fläche nochmal stark ergänzt. Dank dieses großen Engagements können wir im gesamten Landkreis verschiedene Schnelltestmöglichkeiten für die Bevölkerung anbieten! Das ist ein sehr wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie sowie auch mit Blick auf weitere Öffnungsschritte im kommenden Frühjahr!“, so Landrat Manuel Westphal.

Kompetenz bündeln!

Wirtschaftsverbände fordern deutliche Aufwertung beider Berufsschulstandorte

Die Vertreter der Handwerksbetriebe und der regionalen Wirtschaftsverbände haben sich mit einem gemeinsamen Appell an Landrat Manuel Westphal gewandt, um die beiden bestehenden Berufsschulstandorte in Weißenburg und Gunzenhausen langfristig zu leistungsstarken Kompetenzzentren auszubauen. Dazu gilt es an beiden Standorten die Chancen und Optionen für eine zukünftige Stärkung zu planen und notwendige Voraussetzung dafür zu schaffen.
Aus aktuellem Grund geht es zunächst um den Standort Gunzenhausen, da der Kreistags-Schulausschuss beschlossen hat, die Entscheidung über den Umbau der Berufsschule in Bezug auf einen Erweiterungsbau für das Bäckerhandwerk wegen eines weiteren Raums für die Ausbildung der Metzger so lange zu verschieben, bis eine konkrete Kostenermittlung vorliegt.
Dieses Vorgehen eröffnet nämlich jetzt eine realistische Chance für eine Zusammenführung der Ausbildungskompetenzen im Bereich der Lebensmittelberufe an einem einzigen zukunftsfähigen Berufsschulstandort. Durch die Verlegung des Unterrichts für Auszubildende der Bäcker von Ansbach und Weißenburg nach Gunzenhausen und der Metzger von Weißenburg nach Gunzenhausen bieten sich sinnvolle Synergien, die es zu nutzen gilt. Zum einen der Erhalt der Ausbildungsstelle im Landkreis bzw. der Region und zum anderen die Möglichkeit auch mit anderen Berufssparten im Lebensmittelbereich hier sinnvolle Ausbildungskonzentrationen aufzugreifen, die wie etwa die Hauswirtschafterinnen ja bereits am Standort Gunzenhausen angesiedelten. Auch aus diesem Grunde ist gerade die Bündelung dieser Kompetenzen an einem Standort, an dem ohnehin neu geplant und entsprechend gebaut wird, eine bedeutende Investition in die Zukunft. Eine
Zusammenlegung der Ausbildungsstätten an einem Standort in Gunzenhausen wird diesen auf Dauer stärken, attraktiver machen und der Region die Möglichkeit geben, ein zukunftsfähiges Ausbildungszentrum für Lebensmittelberufe entstehen zu lassen, das in ganz Mittelfranken seinesgleichen sucht.
Die geäußerten Bedenken, wegen der aktuell geringen Nachfrage in den beiden Ausbildungszweigen Bäcker und Metzger sind natürlich in der Abwägung zu berücksichtigen, sie dürfen aber den Blick für einen zukunftsorientierten Ausbildungsstandort handwerklicher Lebensmittelverarbeitungsberufe nicht verstellen. Zudem ist gerade im Fleischerhandwerk die Zahl der Auszubildenden wieder erfreulich gestiegen, weshalb die Bildung einer Berufsschulklasse möglich geworden ist. Gerade das ist wiederum als ein Signal für die Notwendigkeit einer in die Zukunft weisenden Lösung anzusehen.
Das gemeinsame Anliegen von Alexander Herzog (stellv. Obermeister der Bäcker-Innung Westmittelfranken und Vorsitzender der Wirtschaftsjunioren Gunzenhausen), Peter Grötsch (stellv. Obermeister der Metzger-Innung Mittelfranken-Süd), Hermann Grillenberger, (Kreishandwerksmeister Mittelfranken-Süd) sowie Dr. Simon Amesöder, (Vorsitzender des IHK-Gremiums Weißenburg-Gunzenhausen) hat das Potential, sich zu einem Beispiel gebenden Projekt zu entwickeln und wird die gesamte Region stärken und weiter voranbringen.
Zusätzlich ist zu bedenken, dass gerade der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen eine landesweit überragende Bedeutung für das Metzgerhandwerk besitzt. Denn mit drei Dutzend zertifizierten
Handwerksmetzgereien verfügt er in dieser Branche über eine Unternehmensdichte, die weder irgendwo sonst in Bayern noch kaum an anderer Stelle in Deutschland erreicht wird. Dies spricht ebenfalls eindeutig dafür, dass eine sinnvolle Bündelung von Lehrkompetenzen vorgenommen werden sollte und dass diese dann aber auch an einem Standort und zwar in Gunzenhausen zusammengeführt werden müssen, um dem Nachwuchs attraktive und innovative Ausbildungskonzepte anbieten zu können.

In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass gerade für das Lebensmittelhandwerk – und hier speziell für die Bäckerei und Metzgerei – eine positive Trendwende zu beobachten ist. In den USA und zunehmend auch in Europa mehren sich die Neugründungen
hochinnovativer Bäckerei- und Metzgerei-Manufakturen und weisen den Weg in eine kreative Handwerkszukunft. Es wird gerade beim Lebensmitteleinkauf wieder Wert auf überschaubare Strukturen und authentische Handwerksprodukte gelegt. Diesen Trend dürfen wir bei der anstehenden Entscheidung nicht aus dem Auge verlieren. Wir sollten im Gegenteil dafür sorgen, dass sich dieser verstärken kann und müssen die daher die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen.
Auch die – leider erst durch die Corona-Krise in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückten Situationen in den großen Fleischverarbeitungsbetrieben in Nordwestdeutschland werden mit
Sicherheit dazu beitragen, dass die Nachfrage der Konsumenten nach regionalen, handwerklich hergestellten Produkten weiter zunehmen wird. Auch das sollte in den Abwägungen bedacht werden. Der im Bayerischen Landtag eingebrachte Dringlichkeitsantrag zur Entwicklung eines dezentral ausgerichteten Schlachthofkonzepts tendiert zusätzlich in diese Richtung.
In einer solchen Zeit darf man die Entscheidung über zukunftsfähige Ausbildungsstandorte des Handwerks nicht allein und ausschließlich an den aktuellen Nachfragedaten nach Ausbildungsplätzen festmachen.

Außerdem möchten die eingebundenen Wirtschaftsverbände an dieser Stelle unterstreichen, dass die erforderlichen Kosten für die Realisierung des Projektes – vor allem für die technische Ausstattung – sich dadurch deutlich eingrenzen lassen, dass z.B. Maschinenbau-Unternehmen aktiv mit eingebunden werden, die für das Bäcker- und Metzgerhandwerk notwendige technische Geräte herstellen. Dies sollte bei der jetzt geplanten Erhebung der Kosten auf jeden Fall mitberücksichtigt werden.
Wir sind überzeugt davon, dass sowohl das Bäcker- wie auch das Metzgerhandwerk ihre regionalwirtschaftliche Bedeutung – gerade in unserem Raum – noch ausbauen kann und wird. Darauf müssen wir mit ausreichenden und qualitativ hochwertigen Ausbildungskapazitäten
vorbereitet sein.
Daher appellieren die Verbände an Landrat Westphal, am Standort Gunzenhausen eine auf die Zukunft ausgerichtete Kapazität für Lehrberufe im Bereich Bäcker und Metzger zu schaffen und die hierfür erforderlichen Mittel bereit zu stellen. Für eine Investition in die Zukunft und für eine Stärkung der Region Altmühlfranken!
Für den Standort Weißenburg bedarf es aber ebenso einer zukunftsfähigen Ausrichtung. Diese sehen die Wirtschaftsverbände ergänzend zum kaufmännischen vor allem im technischen Bereich, aufbauend auf den bisher bereits vorhandenen Berufsbildern sowie den Bedürfnissen der regionalen Industrie. Als bedeutender Industriestandort im Landkreis ist eine klare Profilbildung erforderlich, welche u.a. die Felder Produktion und Automatisierung in den Fokus stellen sollte. Seitens der Wirtschaft wird auch hier eine aktive Unterstützung zugesagt, um die genannte Zielsetzung zu erreichen. Geeignete Randbedingungen müssen aber von den zuständigen Behörden geplant und geschaffen werden.

Landrat Manuel Westphal wurde mit Nachdruck das ausdrückliche Anliegen der Wirtschaft vorgestellt, dass beide Berufsschulstandorte in Gunzenhausen und Weißenburg gleichermaßen als starke Ausbildungsstätten unserer Region gefördert werden.
In diesem Sinne halten die Wirtschaftsverbände als ersten und jetzt aktuell anstehenden Schritt, den Erweiterungsbau für das Bäckerhandwerk sowie die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten für die Ausbildung der Metzger als notwendige Maßnahme für zwingend erforderlich und haben darum gebeten, die Umsetzung weiter voranzutreiben.


V.i.S.d.P: Alexander Herzog, Stellv. Obermeister der Bäcker-Innung Westmittelfranken & Vorsitzender der Wirtschaftsjunioren Gunzenhausen im Auftrag von Peter Grötsch, Stellv. Obermeister der Metzger-Innung Mittelfranken-Süd, Hermann Grillenberger, Kreishandwerks meister Mittelfranken-Süd sowie Dr. Simon Amesöder, Vorsitzender des IHK-Gremiums Weißenburg-Gunzenhausen

Drei neue Seniorenbeiräte

Dank an die Ausgeschiedenen

Die bisherigen Seniorenbeiräte hatten bis auf Hannfried Reinhardt, Inge Schweidler (5. und 6. von links) wie Werner Seifert (rechts) wieder kandidiert.

In der letzten Stadtratssitzung ist auch die Wahl des neuen Seniorenbeirats Gunzenhausen erfolgt. Die bisherigen Beiräte Hannfried Reinhardt (seit 2015/Schriftführer), Inge Schweidler (seit 2006) und Werner Seifert (seit 2009, seit 2012 Vorsitzender) hatten nicht wieder kandidiert.

Neu gewählt wurden Kurt Amslinger aus Büchelberg, Sigrid Held und Marianne Wiesinger, wiedergewählt wurden Reinhard Adolphs, Sigrid Fucker, Franz Graf, Erna Hohenstein, Brigitte Schiel, Alverna Steurer und Thomas Thill.

Beworben hatten sich auch noch: Gerhard Baumgärtner (Pflaumfeld), Barbara Fuhrmann-Seelig, Gerhard Postler und Ulrich Steeb.

Der bisherige Vorsitzende Werner Seifert gab einen umfangreichen Bericht, in dem er die Aktivitäten der letzten Jahre schilderte. Demnach gibt es in der Stadt 5336 Personen über 60 Jahre, also Menschen, die sich Senioren nennen können. Das sind 32 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die 40-49-Jährigen stellen 28 Prozent der Bevölkerung. Das „Kontingent“ der 20-39-Jährigen ist 3749 Männer und Frauen stark (22 Prozent) und das der jungen Menschen bis 19 Jahren (3083) hat einen Anteil von 18 Prozent.

Die Vertreter der Stadtratsfraktionen äußerten sich anerkennend über die Arbeit des Seniorenbeirats.

Landrat zum Masterplan

Landrat Manuel Westphal: Offener Dialog mit den Bürgern

Am 16. März erfolgte die Vorstellung des vorläufigen Masterplans für den geplanten Center Parcs-Park auf dem ehemaligen MUNA-Gelände in Langlau am Kleinen Brombachsee. Die von Center Parcs beauftragten Gutachter stellten ihre vorläufigen Untersuchungsergebnisse bezüglich Tourismus, Verkehr, Altlasten und Naturschutz vor dem Zweckverband Brombachsee, dem Kreistag des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen sowie dem Gemeinderat der Gemeinde Pfofeld vor. Landrat Manuel Westphal begrüßt das transparente Vorgehen des Investors und äußerst sich zum Ansiedlungsvorhaben.

Herr Landrat Westphal, was ist Ihr erster Eindruck nach der Vorstellung der bisherigen Untersuchungsergebnisse sowie des Masterplans?

Jetzt liegen erste Antworten zu wichtigen Themen des Ansiedlungsvorhabens auf dem Tisch. So können sich sowohl die Mandatsträger als auch die Bürgerinnen und Bürger ein besseres Bild über das Vorhaben machen. Nachdem nun auch schon vorläufige Gutachten vorliegen, können wir als Fachbehörde auch die Situation bezüglich Altlasten und Naturschutz besser einschätzen und sehen, dass kein akuter Handlungsbedarf besteht.

Auf Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wurde von Center Parcs ein Masterplan entwickelt, das Vorhaben kann man sich nun vorstellen. Aus dem Masterplan und den Gutachten ergibt sich meines Erachtens glaubwürdig, dass Center Parcs Nachhaltigkeit und Ökologie sehr wichtig sind. Dort, wo Sicherungsbereiche ausgewiesen sind, darf keine Überbauung stattfinden. Naturschutz und Artenschutz haben Vorrang. Das wurde so von Anfang an angekündigt, das wird auch eingehalten.

Wie bewerten Sie die vorliegenden aktuellen Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen hinsichtlich der Altlastensituation bzw. Munitionsbelastung?

Für das Wasserwirtschaftsamt geben die aktuellen Ergebnisse der Untersuchungen hinsichtlich der Altlastensituation bzw. Munitionsbelastung keine Hinweise auf eine flächenhafte oder gravierende Grundwasserbelastung, was sicherlich als positiv zu werten ist. Auch wenn lokal begrenzte bzw. weniger gravierendere Grundwasserbelastungen vorgefunden wurden, die noch näher zu erkunden sind. Dies entspricht auch der bisherigen Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes aufgrund der vorangegangenen Untersuchungen.

Andererseits aber ist fast auf dem gesamten Gelände eine Belastung in Form von Munitionsresten und nicht detonierter Munition vorhanden. Die Gutachter haben klar zu verstehen gegeben, dass das Betreten der Muna sehr gefährlich ist. Bis zu 3000 scharfe Granaten befinden sich auf dem Gelände. Wenn nicht umfassend entmunitioniert wird, kann es auch künftig nicht betreten werden. Es ist also zu Recht eingezäunt.

Für mich ist klar, das Gelände muss vor einer anderweitigen Nutzung als bisher auf jeden Fall geräumt werden. Allerdings können selbst bei einem Erwerb des ehemaligen Muna-Geländes durch die öffentliche Hand weder der Landkreis noch der Zweckverband so viel Geld in die Hand nehmen, um die aufgezeigten Altlasten- bzw. Munitionsbelastungen sowie die vorhandenen Gebäudeschadstoffe zu beseitigen.

Mit Center Parcs ist gerade auch die Chance verbunden, das Gelände von diesen Altlasten und Munitionsbelastungen sowie Gebäudeschadstoffen zu befreien.

Welche Schlüsse ziehen Sie aus den vorläufigen Ergebnissen der naturschutzfachlichen Untersuchungen?

Natur- und Artenschutz spielen bei diesem Projekt natürlich eine herausragende Rolle. Es stellt sich klar heraus, dass die Wertigkeit des Geländes und des Waldbestandes sehr differenziert zu betrachten sind. Die Gutachter stellen jetzt nach langer und intensiver Untersuchung fest, wo es hochwertige Vegetation und Waldbestände gibt, und wo nicht. Wo es streng geschützte Tierarten gibt, und wo nicht. Für die Planungen von Center Parcs bedeutet das: Was besonders schützenswert ist, wird geschützt und nicht bebaut. Auf der Basis der vorgelegten Fakten können jetzt auch die Diskussionen in der Öffentlichkeit dazu sachlicher geführt werden. Das ist auch mein Appell an alle, die sich hier beteiligen: Sachlichkeit statt Diffamierungen!

Was sind für Sie noch offene Punkte, die zur Realisierung des Parkes geklärt werden müssen?

Ein Masterplan ist ein erster größerer Planungsschritt, aber noch lange nicht der endgültige. Center Parcs steht nach wir vor erst ziemlich am Anfang der Planung. Auch für die Beteiligung der Öffentlichkeit wird es noch viel Raum geben, zum Beispiel in dem noch kommenden Raumordnungsverfahren. Ich begrüße es außerordentlich, dass sich Center Parcs die Klimaneutralität des Parks zum Ziel setzt. Das ist ein großer „Baustein“ der Zukunft, der ehrgeizig und richtig ist, davon wird die Region insgesamt profitieren. Sehr wichtig sind auch Fragen der Verkehrsführung, der Energie- und Wassergewinnung aber auch der Abwasserentsorgung. Hier liegen erste Konzepte vor, aber über all diese Themen wird noch intensiv zu sprechen sein. Bei sämtlichen Planungen und Konzepten muss die Raumverträglichkeit des Ansiedlungsvorhabens sichergestellt werden. Von der Planung bis zur Realisierung ist noch ein anstrengender Weg.

Sehen Sie beim Thema „Verkehrsanbindung“ einen Handlungsbedarf?

Das ist ein sehr zentrales Thema. Dabei geht es nicht nur um die direkte Einfahrt zum Center Parcs und um die Verkehrssituation in Thannhausen. Hier brauchen wir eine für die Betroffenen vor Ort gute Lösung. Es geht natürlich auch um das grundsätzliche Thema, wie kommen die Gäste ins Fränkische Seenland? Wir wollen nicht nur einen CO2-freien Park, sondern auch eine möglichst CO2-freie Anreise der Urlauber.

Also müssen wir noch viel mehr nachdenken über unsere Bahnverbindungen, über die Anbindung an den ÖPNV, über unsere Bahnhöfe, über verbrennungsfreie bzw. CO2-freie Transportmöglichkeiten wie z.B. Elektro-oder Wasserstoffbusse, die die Gäste am Bahnhof abholen. Weniger in den Urlaub fliegen, mehr möglichst klimaneutral in Naherholungsgebieten Urlaub verbringen – das ist heute schon ein absehbarer Zukunftstrend, dem wir uns stellen bzw. den wir in jedem Fall mitdenken müssen. Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, wie wir die Erreichbarkeit von Freizeitangeboten im Seenland weiterentwickeln können, so dass Urlaubsgäste das Auto stehen lassen können, um zu Ausflugszielen zu gelangen.

Wie bewerten Sie den Plan der Gemeinde Pfofeld, einen Bürgerentscheid über den Start des Raumordnungsverfahrens herbeizuführen?

Es ist aus meiner Sicht sehr zu begrüßen, wenn die Bürgerinnen und Bürger aus Pfofeld in einem Bürgerentscheid demokratisch darüber abstimmen können, ob ein Center Parcs errichtet werden soll. Die Menschen in Pfofeld sind diejenigen, die am unmittelbarsten betroffen sein werden. Voraussetzung für eine gute Entscheidung ist, dass alle Informationen vorliegen, um das Projekt, das natürlich auch Auswirkungen auf die gesamte Region hat, richtig bewerten zu können. Es gilt, Chancen und Risiken gut und sachlich abzuwägen. Wichtig ist natürlich auch, dass das Ergebnis eines solchen Entscheids dann auch allgemein akzeptiert wird.

Als Zweckverbandsvorsitzender sind Sie ja Vorsitzender eines Entscheidungsgremiums – was ist Ihnen in diesem Zusammenhang wichtig?

Der Zweckverband Brombachsee gehört zu den Gremien, die mitentscheiden müssen, nämlich bei der Änderung des Flächennutzungsplans. Im Zweckverband sind die von dem Vorhaben maßgeblich betroffenen Kommunen, die Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen sowie auch der Bezirk Mittelfranken vertreten. Von großer Bedeutung ist auch hier eine offene und transparente Information. Auch der Verbandsversammlung des Zweckverbandes wurden der Masterplan sowie die dafür maßgeblichen Umwelt-, Energie- und Verkehrsstudien vorgestellt. Auf der Basis belastbarer sowie nachvollziehbarer Fakten, Planungen und Konzepte gilt es auch auf dieser Ebene verantwortungsvolle Entscheidungen im Sinne einer nachhaltigen sowie raumverträglichen Entwicklung und Nutzung des ehemaligen Muna-Geländes zu treffen.

Wie sehen Sie den weiteren Ablauf des Ansiedlungsprozesses?
Wir treten jetzt nach der Vorstellung des Masterplans vor den Gremien des Zweckverbandes, des Kreistages und des Gemeinderats in eine Phase der intensiven Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Fränkischen Seenland über den Masterplan und die vorliegenden Gutachten ein. Die Verantwortlichen von Center Parcs, so haben sie es angekündigt, wollen jetzt, trotz aller Covid 19-bedingten Einschränkungen, alle Möglichkeiten nutzen, um in einen Austausch mit der Öffentlichkeit zu treten, offen und transparent, pro und contra auf der Basis von konkreten Fakten. Ich begrüße das und kann nur allen empfehlen, sich mit den Planungen intensiv zu befassen und sich einzubringen. Ich werde meinen Beitrag zu einem sachlichen Diskurs leisten. Von Anfang an war ich der Meinung, Center Parcs ist eine große Chance für unsere Region, die es zu prüfen gilt! Nach der Vorstellung des Masterplans und der ersten Gutachten sage ich das mit noch größerer Überzeugung.